Frage an Robert Heinemann von Robert S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Heinemann,
das verblüfft mich aber jetzt wirklich. Wenn Ihnen der korrekte Umgang mit den Begriffen so wichtig ist, warum sind Sie dann so nachlässig mit dem Begriff "Elternwille"??
Bei der Lektüre der Empfehlungen der Enquete-Kommission fällt auf, dass dieser zwar beim Übergang von der 4. auf die 5. Klasse zählt, aber nach der 6. irrelevant ist ("Nach Klasse 6 entscheidet die Zeugniskonferenz anhand des bisherigen Lern- und Leistungsvermögens des Kindes nach Beratung mit den Eltern über die weiterführende Schulform ab Klasse 7." - sprich: die Zeugniskonferenz entscheidet, die Eltern dürfen beraten - wie das aussieht, kann man sich lebhaft vorstellen.)
Sollten Sie nicht ehrlicherweise aufhören, vom "Elternwillen" zu reden, sondern von einem "Elternwillen bis Klasse 6" sprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
diese Unterscheidung wird von mir stets genau beschrieben, ich verweise u.a.. auf unseren "Schulbrief 2007" auf Seite 6.
Uns geht es darum, die derzeit bestehende Wahlmöglichkeit der Eltern zu erhalten. Eine weitergehende Wahlmöglichkeit nach Klasse 6 gibt es auch heute nicht. Anders als bislang soll aber auf jeden Fall eine "Beratung mit den Eltern" eingeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Heinemann
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion