Frage an Robert Heinemann von Hanno K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Heinemann,
die CDU-Fraktion hat heute den SPD/GAL-Antrag auf Änderung des Hamburger Schulgesetzes mit dem Ziel der Beibehaltung von Lernentwicklungsberichten für alle Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen abgelehnt, so dass es auch weiterhin bei der Vergabe von Notenzeugnissen für Regelschulkinder und behinderte Kinder in Integrationsklassen bleibt. Das Hamburger Schulgesetz erlaubt zwar eine Leistungsbeurteilung durch Lernentwicklungsberichte für behinderte Kinder (Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) per Rechtsverordnung, nur gibt es seit der Gesetzesnovellierung in 2006 weder eine solche Rechtsverordnung noch gibt es eine entsprechende Weisung der Schulbehörde. D.h. Schulen werden gezwungen behinderte Kinder zu benoten, ohne dass es hierfür ein festgelegtes Beurteilungsverfahren gibt. Die Schulen sind dieser untragbaren Situation bis Anfang des neuen Schuljahres ausgewichen, indem sie gesetzeswidrig weiterhin Lernentwicklungsberichte für behinderte und nicht behinderte Kinder in Integrationsklassen ausgestellt haben. Eine Gleichbehandlung im Sinne der Integration ist den Schulen nur durch Lernentwicklungsberichte für alle Kinder in Integrationsklassen möglich. Alles andere führt zur Separation. Hierzu sagt Prof. Dr. Schuck als Dekan der Fakultät für Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg und Berater der Hamburger Schulbehörde am 24.09.2007: "Eine einheitliche Leistungsbewertung in Integrationsklassen ist keine Gleichmacherei, sondern damit wird das Recht aller Kinder verwirklicht, alle für ihren eigenen Entwicklungsprozess förderlichen Rückmeldungen zu bekommen".
Warum widersetzt sich die CDU diesen bereits seit Jahren in Hamburg bewährten und von wissenschaftlicher Seite bestätigten Praktiken der Lernentwicklungsberichte für alle Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Hanno Kleist
Sehr geehrter Herr Kleist,
wir haben nichts gegen Lernentwicklungsberichte, die es selbstverständlich auch weiterhin in den Integrationsklassen wie in allen Grundschulklassen gibt. Wir sind nur der Überzeugung, dass ergänzende Noten für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern hilfreich sein können.
Dies gilt insbesondere für Eltern, die mit der deutschen (Zeugnis-)Sprache weniger vertraut sind. Es gilt aber vielfach auch für alle anderen Eltern, da Hamburgs Lehrerinnen und Lehrer nie (auch unter rot-grün nicht) flächendeckend darin ausgebildet wurden, vergleichbare und unmissverständliche Lernentwicklungsberichte zu schreiben. Daher können Noten für die Einordnung der Lernentwicklungsberichte wichtig sein.
Im übrigen werden in der Sekundarstufe I in zahlreichen Hamburger Integrationsklassen bereits seit Jahren auch Zensuren gegeben (ab unterschiedlichen Klassenstufen), ohne dass hierdurch der Integrationsgedanke grundsätzlich in Frage gestellt worden wäre.
Was die Rechtsverordnung anbelangt, so stimme ich Ihnen grundsätzlich zu, dass eine solche sinnvoll wäre und erarbeitet werden muss. Mir wurde jedoch von Juristen erläutert, dass auf Grundlage der Gesetzesermächtigung und der geltenden Anweisungen bereits heute in den Schulen keine Noten für behinderte Schülerinnen und Schüler gegeben werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Heinemann