Frage an Robert Heinemann von Thomas V. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Heinemann
als Mitglied einer Schulkonferenz habe ich mich über die Presseberichterstattung im Hamburger Abendblatt vom 3.4. erst einmal gefreut. Man konnte zu der Überzeugung kommen, dass sich tatsächlich etwas bewegt und Eltern, Lehrer und Schüler doch noch ein Mitspracherecht bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen bekommen.
Wenn man sich ihren konkreten Antrag ansieht, relativiert das Ganze sich etwas. Dort heißt es:
§ 52 (2) Satz 1 wird wie folgt ergänzt: „Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Ich bin zwar kein Jurist, aber in kann schon ein Gesetz lesen. § 52 hat eher deklaratorischen Charakter und eine kleine aber feine Einschränkung „beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Die konkreten Mitbestimmungstatbestände sind nämlich im § 53 geregelt und zwar in einer Art und Weise, die man wohl als abschließende Aufzählung bezeichnen muss. D.h. was dort nicht aufgeführt ist, darüber kann die Schulkonferenz auch nicht abstimmen. Und genau an dieser Stelle wollen Sie nichts ändern. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen bleiben draußen. Kann es sein, dass die schöne Presseerklärung am Ende nur eine etwas laue Luftnummer ist?
Sehr geehrter Herr Voölsch,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben im Schulreformgesetz etwas ganz Entscheidendes geändert: Aus dem (passiven) Informationsrecht wurde eine (aktive) Beratungsaufgabe. So stand es auch im Abendblatt: "So soll die jeweilige Schulkonferenz künftig doch über die neu eingeführten Ziel- und Leistungsvereinbarungen ihrer Schule beraten. Ursprünglich war geplant, daß nur der Schulleiter die Vereinbarungen, die jede Schule entwickeln muß, mit der Schulbehörde abmacht. Der Schulkonferenz, und damit auch den Eltern, wäre dabei nur das Recht auf Information geblieben."
Hingegen haben wir ausdrücklich keine Entscheidungskompetenz für die Schulkonferenz in dieser Frage in das Gesetz hineingenommen. Dies habe ich in meiner Pressemitteilung (www.robertheinemann.de) auch klar begründet: Die Schulleiter sollen künftig die Verantwortung für ihre Schulen übernehmen und sich nicht hinter Beschlüssen ihrer schulischen Gremien "verstecken" können.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Heinemann
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion