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Robert Heinemann
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Frage von Detlef A. •

Frage an Robert Heinemann von Detlef A. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Heinemann,

Sie hatten am 27.9. eine kleine Anfrage an den Senat gestellt (Drucksache 20/1685), die sich spezifisch und ausschließlich mit der Pausenregelung der Stadtteilschule Mümmelmannsberg befasst.

(1) In der Anfrage sprechen Sie von "Berichten von Anwohnern und Einzelhändlern". Wie viele solcher Berichte liegen Ihnen vor?
(2) In Frage 6 Ihrer Anfrage erwähnen Sie ´Beschwerden (...)´. Lagen oder liegen Ihnen solche Beschwerden vor?
(3) Hatten Sie im Vorweg Kontakt mit der Schule aufgenommen? Ggf. persönlich oder durch Übermittlung der Berichte, s.o., oder der Beschwerden, s.o..?
(4) In welcher Form hat Ihre Anfrage aus Ihrer Sicht Auswirkungen auf Ihre parlamentarische Arbeit?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im voraus
D. Aßmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Aßmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mich hatten Bürger angesprochen, dass Schüler Ihrer Schule angeblich in der Mittagspause das Schulgelände verlassen und dies angeblich zu Problemen führe.

Auch wenn es für Sie als betroffenen Schulleiter vielleicht als eine Besonderheit erscheint: Es ist völlig üblich, dass ein Abgeordneter solchen Bürgerbeschwerden zunächst mit einer Anfrage an den Senat nachgeht, um herauszufinden, ob an den Beschwerden etwas dran ist. Genauso mache ich es übrigens auch, wenn mich Schulleiter auf angebliche Missstände hinweisen.

Eine eigenständige Recherche in einzelnen Dienststellen ist hingegen eher unüblich, da Sie mir gegenüber gar nicht zur Auskunft verpflichtet sind - kommt aber natürlich durchaus vor.

In diesem konkreten Fall hat sich für mich aus der Antwort des Senates ergeben, dass die Regelung an Ihrer Schule offenbar nicht vollständig mit der mir bekannten "Richtlinie über das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und Freistunden" übereinstimmt. Die Behörde hat in ihrer Antwort angekündigt, mit Ihnen das weitere Verfahren zu klären.

Das bedeutet aus meiner Sicht für die Zukunft, dass entweder die Regelung an Ihrer Schule geändert wird oder aber die Richtlinie aufgrund inzwischen gemachter Erfahrungen angepasst wird - was angesichts der Ausweitung der Ganztagsschulstandorte durchaus politisch relevant wäre.

Ich werde gelegentlich bei der Schulbehörde diesbezüglich nachfragen, stehe Ihnen aber selbstverständlich ebenfalls für ein Gespräch zur Verfügung - rufen Sie mich gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann, MdHB