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Robert Heinemann
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Frage von Manfred K. •

Frage an Robert Heinemann von Manfred K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Heinemann,

ich erfuhr über die Tagespresse, dass die CDU noch immer ( vor den Mitgliedern verdeckt) an dem Koalitionsvertrag mit der GAl, bezüglich diese damaligen Reform, hängt.
Wollen Sie tatsächlich noch immer gegen die demokratische Mehrheit in Hamburg ankämpfen?

Mit freundlchem Gruß

Manfred Köhler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich vermute, dass es Ihnen um die Frage des "Abschulens" in den Klassen 7 bis 10 geht. Das ist nicht ein Ergebnis schwarz-grüner Koalitionsverhandlungen (vielleicht wissen Sie, dass ich damals von meinem Posten als schulpolitischer Sprecher zurückgetreten bin, weil ich die Primarschule nicht guten Gewissens vertreten konnte), sondern intern breit diskutiertes Ergebnis der CDU-Schulpolitik aus den Jahren 2005 und 2006 und schließlich der Enquete-Kommission im Jahr 2007 (Drucksache 18/6000).

Hintergrund war u.a., dass die "Beobachtungsstufe" (Klassen 5 und 6) nach allen Statistiken leider nicht mehr als solche genutzt wurde, sondern immer mehr Schülerinnen und Schüler erst mitten in der Pubertät in den Klassen 7 bis 9 abgeschult wurden. Ursache hierfür war offenbar u.a., dass Schulen aus organisatorischen Gründen aus einer 5 gerne eine 4- machten, wenn dadurch die Klassenfrequenz gehalten wurde. Oder man wollte Ärger mit den Eltern vermeiden. Oder man wollte einem Kind gut meinend jedes Jahr noch einmal eine "letzte Chance" geben.

Wir waren in der CDU und in der Enquete-Kommission hingegen der Meinung, dass nach 2 Jahren Beobachtungszeit eine Entscheidung getroffen werden soll und muss. Nur so behält die Beobachtungsstufe ihren Sinn und Wert, nur so entsteht bei Eltern folgender Jahrgänge eine realistische Einschätzung über die Anforderungen der Gymnasien - und nur so vermeiden wir, dass Schüler abgeschult werden, die nur ein pubertäres Tief haben.

Hinzu kommt, dass der Wechsel in die andere Richtung, d.h. von der Stadtteilschule zum Gymnasium, aufgrund der höheren Stundenanzahl am Gymnasium (G8) ab Klasse 7 de facto kaum noch möglich ist. Hier müsste ein erhebliches Pensum nachgeholt werden, was nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (und solche darf es immer geben) möglich sein dürfte.

Die GAL hatte die Regelung 2007 in der Enquete-Kommission übrigens abgelehnt, weil sie ein scharfes "Abschulen" nach Klasse 6 befürchtete. Hingegen hatte ich es immer so verstanden, dass die Volksinitiative "Wir wollen lernen" eben gerade für die Ergebnisse dieser Enquete-Kommission gekämpft hat.

So veröffentlichte "Wir wollen lernen" am 20. August 2009 eine Pressemitteilung mit dem Satz: "Eine Stadt wie Hamburg sollte eigentlich nicht darauf angewiesen sein, die Empfehlung der von allen Parteien und Sachverständigen getragenen Enquete-Kommission aus 2007 von einer Volksinitiative ("Wir wollen lernen!") umsetzen zu lassen..." Recht haben sie! Daher arbeite ich weiterhin daran, dass die Ergebnisse auch in der Bürgerschaft umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann, MdHB
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
Mitglied des Fraktionsvorstands