Frage von Dieter R. • 29.04.2024

Antwort von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.07.2024
Mit der Atomgesetznovelle wurde der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen Gründen über den 31. Dezember 2022 hinaus zum Leistungsbetrieb berechtigt wurden, den sie spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden mussten.