Frage von Andreas O. • 21.07.2022
Antwort von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen • 05.07.2023
Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden.
Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden.
Die Bundesregierung ist gewillt, die Nutzung von Photovoltaik stärker zu fördern und hat diese Regelung deshalb zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.
Dazu legt das BMWK das Solarpaket I vor und leitet die Länder- und Verbändeanhörung ein. Das Solarpaket I ist das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWK stattgefunden haben.