
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Ein generelles Tempolimit wäre ein wichtiger Baustein, damit der Verkehrssektor seine Ziele erreicht ebenso die Stärkung von Bahn, Rad und Bus in Stadt und Land, der Abbau umweltschädlicher Subventionen, die Beschleunigung der Planung für Schienen und Brücken sowie eine Elektrifizierungsoffensive für den Güterverkehr.
Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.