Robert Gaida
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Robert Gaida zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus S. •

Frage an Robert Gaida von Klaus S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gaida,

erst mal vielen dank für Ihre Antwort. Erlauben sie mir dazu aber eine Anmerkung:
Sie schreiben, das im vergangenen Jahr wurden 45 Milliarden Euro für Hartz IV ausgegeben. Obwohl wir heute etwa 1,5 Millionen Arbeitslose weniger haben als im Jahr 2004.

Was sie dabei aber nicht angeben ist, das 11 Millionen Menschen unter der statistischen Armutsgrenze leben müssen und 10 Millionen Alg II oder Sozialgeld ganz oder teilweise beziehen.
Wenn man jetzt noch berücksichtigt das es aber nur 3,6 Milliionen gemeldete Arbeitssuchende gibt, ist zu erklären warum 6,5 Milliarden mehr für Sozialleistungen ausgegeben werden müssen.

Hierzu meine weitere Frage:

warum weigert sich die FDP so, Mindestlöhne festzuschreiben damit der Staat entlasstet wird?
wie wollen sie Unternehmen in die Pficht nehmen wenn diese alle Freiheiten haben die Löhne zu diktieren ohne das die Arbeitnehmner einfluss nehmen können?

Zu einem anderen Punkt:

Wie soll ein Postdienstleister der 5 Euro und weniger verdient für eine eventuelle Erwerbesunfähigkeit vorsorgen?
Was hat das mit Leistungsgerechtigkeit zu tun wenn ein 50 jähriger Bergarbeiter in Kamp Lindfort 321 Euro Hartz 4 bekommt nachdem er 35 Jahre gebarbetet hat und keine Job mehr findet und ein Azubi bei Aldi bekommt 1080 Euro im dritten Ausbildungsjahr? (angaben des Unternehmens)

zu den Studiengebüren:

Seit wann werden BaföG und Studiengebüren gegengerechnet?
Laut Landesfinanzministärium machen Studiengebüren gerade mal 0,5% des Landeshaushaltes.
Das sind rund 280 Milionen Euro.
Was sollen Studiengebüren überhaupt bringen?
Ist das Land nicht in der Lage diese vergleichsweise geringe Summe selber auf zu bringen?

Vielen Dank

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schellberg,

es gibt mehrere Gründe, die aus meiner Sicht gegen den gesetzlichen Mindestlohn sprechen. Zwei möchte ich Ihnen gerne nennen. Zum einen bin ich der Meinung, dass die Lohnfindung Sache der Tarifpartner ist und der Staat sich dort nicht einmischen sollte. Die Tarifpartner sind in der Pflicht, branchenspezifische Löhne auszuhandeln. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Zum anderen gefährden gesetzlich festgelegte Mindestlöhne, zum Beispiel von 7,50 EUR pro Stunde, eine große Zahl von Arbeitsplätzen, gerade im sogenannten Niedriglohnsektor. Konkretes Beispiel: Wenn Sie einem Taxifahrer den oben genannten Mindestlohn pro Stunde zahlen würden, gäbe es keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze mehr in diesem Bereich. Viele Fahren fahren dass nicht mal als Umsatz je Stunde ein. Wovon soll dann noch der Taxiunternehmer leben? Oder möchten Sie demnächst als Grundgebühr auf dem Taxameter 10,00 EUR stehen haben plus 3 EUR je gefahrenen Kilometer? In die Richtung bewegen sich dann nämlich die Kosten, wenn ein Fahrer den beispielhaft genannten Mindestlohn bekommen würde.
Es geht nun mal nicht die "Geiz ist Geil Mentalität" kombiniert mit möglichst hohen (Mindest)-Löhnen. Das funktioniert nicht! Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Branchen, wo Arbeitsplätze einfach verschwinden werden, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt würde.

Nun zu Ihrer zweiten Frage. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für einen 30-jährigen Mann bereits ab ca. 20,00 EUR Monatsbeitrag, dies dürfte niemanden überfordern. Man muss einfach nur früh genug damit anfangen; Stichwort mehr Eigenverantwortung, nicht immer nur nach dem Staat rufen!
Bei der Frage der Leistungsgerechtigkeit übersehen Sie einige Fakten. Der von Ihnen genannte Bergarbeiter bekommt neben dem Regelsatz von 359,00 EUR noch die Miete und die Heizung bezahlt. Wenn Sie das hinzurechnen, sind wir ganz schnell bei einem Betrag, etwa in der Höhe des Azubi-Lohnes. Nur, dass dies komplett staatliche Mittel sind. Der Azubi bekommt sein Geld von einem privaten Unternehmen und muss davon seine Miete, Heizung etc. selbst zahlen.

Im übrigen wird die FDP die Hinzuverdienstmöglichkleiten für ALG II Empfänger verbessern, dass Schonvermögen haben wir bereits verdreifacht!
Zu den Studiengebühren: Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie belegt, dass sich höchstens 4% aller Studienberechtigten von Studiengebühren abschrecken lassen. Grund für den Studienverzicht ist sehr viel häufiger der Wunsch, bald Geld zu verdienen (70%), das Interesse an einer praktischen Tätigkeit (51%), die lange Dauer eines Studiums (32%) oder ein Berufsziel, welches kein Studium voraussetzt (28%).

Die Hochschulen konnten die Mehreinnahmen aus den Studiengebühren erfolgreich zur Verbesserung der Lehrqualität und damit zum Wohle der Studierenden einsetzen. Studienbeiträge werden durch soziale Maßnahmen, wie zum Beispiel der Gewährung von Studiendarlehen begleitet. So werden in Nordrhein-Westfalen die BAföG-Rückzahlungen und die Rückforderung aus dem Studiendarlehen verrechnet und begrenzt, so dass BAföG-Höchstsatzempfänger am Ende gar keine Studienbeiträge entrichten müssen!

Mit freundlichen Grüßen

Robert Gaida