Frage an Robert Gabel von Ernst S. bezüglich Gesundheit
Planen Sie eine Einschränkung der Schlachterlaubnis je nach Art des Schlachtverfahrens ?
Wenn ja:
Was soll wie eingeschränkt werden? Wie sind Verbote durchsetzbar? Wie ist die Durchsetzung überwachbar?
Arabische Methode ist unterschiedlich zu Jüdischer. Beide sind unterschiedlich zur in Deutschland erlauben Praxis.
Sehr geehrter Herr Strauß,
in den konventionellen Schlachtmethoden werden bis zu 10 % der Tiere
ohne wirksame Betäubung getötet, so dass sie ihren eigenen
Schlachtprozess bewusst miterleben müssen. Dies liegt an den gezielt und
willentlich so eingerichteten industriellen Abläufen, um schnell
billiges Fleisch produzieren zu können. In der absoluten Quantität
werden auf diese Weise mehr Tiere grausamt gequält als durch andere
Schlachtmethoden.
Ich und die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordern das sofortige Ende
aller betäubungslosen Schlachtungen. Es gibt keine religiöse oder
ökonomische Vorschrift, die Schlachtmethoden ohne ausreichend wirksame
Betäubung vorgeben würde. Eine transparente Überwachung (personell, per
Kamera) in den Schlachthöfen muss zwingend erfolgen. Eine schriftliche
und bildliche Kennzeichnung aller tierlichen Produkte nach Haltung und
Schlachtprozess muss eingeführt werden, da das derzeitige Verbot einer
Aufklärung der Konsumenten einen klaren Verbraucherbetrug darstellt.
Wenn Sie weitere Detailfragen dazu haben, kontaktieren Sie mich
jederzeit gern.
Mit besten Grüßen,
Robert Gabel.