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Frage von Matthias M. •

Frage an Robert Clemen von Matthias M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Robert Clemen,
Meine Fragen an Sie persönlich:
1. Wie ist das neue SächsBestG für Särgen und Urnen sowohl mit dem SGV Bl. Nr. 28/91 (Umweltfreundliche Beschaffung) sowie mit der Verfassung des Freistaates Sachsen (Bewahrung der Schöpfung) und dem "C" Ihrer Partei vereinbar?
Betrachten Sie nur einmal die unterschiedlichen Gewichte von angebotenen ökologischen "Eingefäßsystemen" und dem nach 1990 eingeführten "Zweigefäßsystems" Aschekapsel und Schmuckurne aus Metallen. Diese "Aschekapsel" hat ihren Ursprung im Jahr 1934.
2. Ist Ihnen bewusst, dass mit den neuen gesetzlichen Normen zu Särgen und Urnen, die einstigen Intentionen aus dem Jahre 1994 (z.B. Plaste Urnen aus der Friedhofserde verbannen) vollkommen aufgegeben werden?
Bereits jetzt können für die sächsischen Kommunen, finanzielle und für die Bevölkerung zukünftig noch nicht abzuschätzende finanzielle und emotionale, Belastung zukommen. Bei der Beantwortung der Frage 4, zur Drs. Nr.: 4/15468 wurden keine Nachweise dokumentiert und diese widerspricht den dokumentierten Erfahrungen der kirchlichen Friedhofsträger. Produkthaftung für die nicht "zerfallenen Aschekapseln und Überurnen" müsste nun greifen .
4. Ist Ihnen bekannt, dass eine Vielzahl von Sächsischen Kommunen in Ihren Friedhofssatzungen, nicht den seinerzeit gültigen Gesetz (verrottbere Materialien) entsprechende Festlegungen verabschiedet haben?
Sie können dies ja selbst in Ihrem Wahlkreis prüfen.

Gern höre ich von Ihnen.

Viele Grüße aus Leipzig

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Sehr geeehrter Herr Malok,

herzlichen dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich sie darauf hinweisen, dass Ihre Frage nicht in den bereich Umweltpolitik fällt. Das Bestattungswesen ist Teil des Aufgabenbereiches des Sozialministeriums. Nun zu Ihrer Frage: Ich kann Ihren ausführungen entnehmen, dass Sie sich sorgen machen, über die umweltgerechte Bestattung auf unseren Friedhöfen. Dazu möchte ich zunächst klarstellen, dass die Beisetzung der Asche von Verstorbenen nicht dem Abfallrecht unterliegt. "Umweltgerecht abbaubar" sind hingegen alle Materialien, die sich innerhalb der gesetzlichen Mindesruhefrist entweder biologisch abbauen oder durch Korrosion zerfallen und von denen keine Gefährdung für die Umwelt ausgeht. Diese Formulierung hat der Gesetzgeber auch in das SächsBestG übernommen. Im Freistaat Sachsen finden auf den Friedhöfen überwiegend Urnen aus Blech und Cupat Verwendung. Zudem werden auch Urnen aus nachwachsenden Rohstoffen, bspw. aus Pappe oder Gips nachgefragt. Darüber, welche Urnen eingesetzt werden, entscheiden die Angehörigen des Verstorbenen bzw. die Friedhofsträger in eigener Verantwortung. Dabei müssen die Friedhofsträger jedoch darauf achten, dass die Urnen die im SächsBestG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Hierin ist festgelegt, dass Materialien verwendet werden können, die innerhalb von 20 Jahren umweltgerecht abgebaut sind. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass auch die von Ihnen offenbar beanstandeten Urnen grundsätzlich innerhalb der ruhefrist durch Korrosion zerfallen oder biologisch abgebaut sind. In der hoffnung Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Robert Clemen

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Sehr geeehrter Herr Malok,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Frage nicht in den Bereich Umweltpolitik fällt. Das Bestattungswesen ist Teil des Aufgabenbereiches des Sozialministeriums. Nun zu Ihrer Frage: Ich kann Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie sich Sorgen machen, über die umweltgerechte Bestattung auf unseren Friedhöfen. Dazu möchte ich zunächst klarstellen, dass die Beisetzung der Asche von Verstorbenen nicht dem Abfallrecht unterliegt. "Umweltgerecht abbaubar" sind hingegen alle Materialien, die sich innerhalb der gesetzlichen Mindestruhefrist entweder biologisch abbauen oder durch Korrosion zerfallen und von denen keine Gefährdung für die Umwelt ausgeht. Diese Formulierung hat der Gesetzgeber auch in das SächsBestG übernommen. Im Freistaat Sachsen finden auf den Friedhöfen überwiegend Urnen aus Blech von Cupat Verwendung. Zudem werden auch Urnen aus nachwachsenden Rohstoffen, bspw. aus Pappe oder Gips nachgefragt. Darüber, welche Urnen eingesetzt werden, entscheiden die Angehörigen des Verstorbenen bzw. die Friedhofsträger in eigener Verantwortung. Dabei müssen die Friedhofsträger jedoch darauf achten, dass die Urnen, die im SächsBestG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Hierin ist festgelegt, dass Materialien verwendet werden können, die innerhalb von 20 Jahren umweltgerecht abgebaut werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass auch die von Ihnen offenbar beanstandeten Urnen grundsätzlich innerhalb der Ruhefrist durch Korrosion zerfallen oder biologisch abgebaut sind. In der Hoffnung Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Robert Clemen