Frage an Robert Bläsing von Barbara S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bäseing,
man hört dazu neuerdings nicht mehr viel aus dem Rathaus, aber nach der Wahl soll/muss die Grundsteuererhebung neu geregelt werden. Welche Rolle spielt in den Überlegungen Ihrer Partei die Besteuerung von Erbbaurechtsgrundstücken? Diese wurden z. B. in den Zwanziger- (Stichwort Fritz Schumacher) und Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts - auch und gerade in Langenhorn - an solche Pächter vergeben, die sich den Kauf nicht leisten konnten. Es handelt sich teilweise um recht große Grundstücke ohne Möglichkeit zur Teilung. Manche Pächter, die in einigen Fällen jahrzehntelang ein Grundstück "für die Stadt" gepflegt (und übrigens bei jeder Pachtverlängerung erneut Grunderwerbssteuer gezahlt!) haben, würden bei einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, je nach Modell, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und müssten möglicherweise ihr Heim verlassen. Was plant Ihre Partei im Falle hinsichtlich Grundsteuerneuregelung im Allgemeinen und Grundsteuererhebung für Erb-
baurechtsgrundstücke?
Mit freundlichen Grüßen
B. S.
Sehr geehrte Frau Schade,
wir streben als Freie Demokraten an, den Hebesatz zu reduzieren, um letztlich die Grundsteuerlast für alle zu verringern. In den letzten Haushaltsberatungen haben wir das bereits gefordert und auch gegenfinanziert. Unsere grundsätzliche Linie lautet: Alle Regelungen für Hamburg müssen mit Augenmaß umgesetzt werden, damit es nicht zu Mehrbelastungen, z. B. für Familien, kommt. Dies gilt aus unserer Sicht selbstverständlich auch für die Besteuerung von Erbbaurechtsgrundstücken.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Bläsing