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Robert Bläsing
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Frage von Martin G. •

Frage an Robert Bläsing von Martin G. bezüglich Umwelt

Wie positionieren Sie sich zu folgenden Themen:

1. Finanzierung und Zukunft der Tierheime
2. Grundlegende Neufassung des Tierschutzgesetzes inklusive Verbot von Manipulationen am Tier
3. Einführung einer bundesweiten Tierschutz-Verbandsklage
4. Erstellung und Umsetzung einer konkreten Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen
5. Verbot von Wildtieren im Zirkus
6. Entwicklung einer Nutztierstrategie, inklusive eines staatlichen Labels und Kopplung der Förderpolitik an den Tierschutz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gramatke,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse.

zu 1) Die Finanzierung von Tierheimen fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. der Kommunen und nichts des Bundes. Hinsichtlich der Situation in Hamburg gibt die FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft gern Auskunft.

zu 2) Wir Freie Demokraten setzen uns für eine artgerechte Tierhaltung und Tierernährung ein. Beim Schutz von Heimtieren gilt für uns der Grundsatz "Lenken statt Verbieten". In diesem Sinne wollen wir die Sachkunde von Heimtierhaltenden verbessern. Modelle wie Positiv- und Negativlisten, welche die Haltung bestimmter Arten untersagen, lehnen wir entschieden ab. Denn sie führen lediglich zu einer Kriminalisierung von Tierhaltenden und zu einem grauen Markt, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert.

zu 3) Wir Freie Demokraten lehnen ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen rundheraus ab. Artikel 20a des Grundgesetzes erklärt die Gestaltung und den Vollzug des Tierschutzrechts zur Aufgabe des Staates. Für den Rechtsvollzug haben die Veterinärverwaltungen der Länder zu sorgen. § 16a des Tierschutzgesetzes gibt ihnen dabei ein durchaus scharfes Schwert an die Hand. Es besteht daher keine Notwendigkeit, durch ein Klagerecht für private Vereine einen mit den staatlichen Behörden konkurrierenden Sachwalter des Tierschutzes zu erschaffen, der womöglich versucht, im Wege der Rechtsprechung Einfluss auf die weitere Gestaltung des Tierschutzrechts zu nehmen. Zudem zeigen Erfahrungen aus einzelnen Ländern, dass die umfangreichen mit Verbandsklagerechten im Zusammenhang stehenden Informationspflichten die staatlichen Veterinärverwaltungen von ihren eigentlichen Kontrolltätigkeiten abhalten und dem Tierschutz somit eher schaden als nützen.

zu 4) Wir Freie Demokraten haben das Ziel, durch medizinischen und technologischen Fortschritt Tierversuche obsolet zu machen. Wir wollen Methoden, die Tierversuche verlässlich und gleichwertig ersetzen. Ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen lehnen wir ab, da insbesondere bei der Erforschung von Therapiemöglichkeiten für schwerste Erkrankungen Tierversuche oftmals unerlässlich sind. Solange in diesem Bereich keine gleichwertige Ersatzmethode vorliegt, sind Tierversuche, die zum Wohle der Allgemeinheit durchgeführt werden, nach liberalem Verständnis legitim. Wissenschaftler und forschende Unternehmen haben ebenfalls ein großes Interesse, dass tierversuchsfreie Methoden ausgereift werden - gerade weil die Auflagen für Tierversuche hoch sind und ein Forschungshemmnis darstellen können. Wir wollen deshalb bei der Erforschung tierversuchsfreier Forschungsmöglichkeiten die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft stärken, damit die entwickelten Methoden auch zügig in der Praxis umgesetzt werden können. Wir sehen in der Entwicklung von Alternativmethoden eine wichtige Möglichkeit, Tierversuche zu vermeiden und begrüßen daher ausdrücklich die in der  EU-Tierversuchsrichtlinie verankerte, verstärkte Förderung der Entwicklung von Alternativ- und Ergänzungsmethoden. In diesem Sinne unterstützten wir auch ausdrücklich die konsequente Anwendung des sogenannten 3R-Prinzips (Replacement, Reduction and Refinement), das heißt die Vermeidung, Verbesserung und Verminderung der Verwendung von Versuchstieren.

zu 5) Mit dem Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes, dem das gewerbsmäßige Zur-Schau-Stellen von Tieren unterliegt, gibt es bereits ein wirksames Instrument zur Kontrolle und Regulierung der Haltung von Zirkustieren. Unabhängig davon befindet sich die Zirkusbranche auch aufgrund gewandelter Publikumswünsche seit Jahren in einem Wandel. Der klassische Zirkus mit einer Vielzahl von großen Wildtieren ist im Vergleich zu früheren Zeiten inzwischen zur Seltenheit geworden.

zu 6) Wünschenswerte Verbesserungen bei der Nutztierhaltung wollen wir durch eine gezielte Agrarinvestitionsförderung erreichen. Starre ordnungsrechtliche Vorgaben oder zu ehrgeizige Tierwohl-Zertifizierungen überfordern hingegen vor allem kleine Landwirtschaftsbetriebe und beschleunigen somit den Strukturwandel.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Bläsing