Frage an Robert Bläsing von Monika B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Bläsing;
da mir die Pflege und Erhaltung unserer deutschen Sprache besonders am Herzen liegt interessiert mich, welchen Stellenwert die deutsche Sprache bei Ihnen und Ihrer Partei einnimmt und bitte Sie um Beantwortung meiner Fragen:
1.Welche Bedeutung hat für Sie und Ihre Partei die Pflege und Förderung der deutschen Sprache als kulturpolitische Aufgabe?
2.Wollen sie dafür eintreten, dass Gesetze, Verordnungen, offizielle Verlautbarungen und Bezeichnungen in gepflegtem, bürgernahen und verständlichen Deutsch formuliert werden?
3.Wollen sie sich für eine aktive Sprachpolitik in den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Medien einsetzen (z.B. für ein Sprachgesetz nach französischem Vorbild?
4.Mit welchen Maßnahmen wollen Sie Deutsch als Wissenschaftssprache fördern?
5.Für wie wichtig halten Sie gute Deutschkenntnisse für die Integration von Einwanderern, vor allem im Blick auf die demografische Entwicklung und auf die mögliche Bildung von Parallelgesellschaften? Welche Maßnahmen befürworten Sie hier?
6.Wollen Sie sich dafür einsetzen, Deutsch als offizielle Landessprache der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz zu verankern?
7.Wie wollen Sie dazu beitragen, dass Deutsch im Rahmen der EU seiner Bedeutung gemäß gleichberechtigt als Arbeitssprache neben Englisch und Französisch benutzt wird?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Breme
Sehr geehrte Frau Breme,
ich möchte Ihnen wie folgt auf Ihre Fragen antworten:
zu 1.)
Gutes und richtiges Deutsch in schriftlicher und mündlicher Form ist wichtig für die kulturelle Identität eines Landes und darüber hinaus auch für die kognititive und intelektuelle Entwicklung jedes Individuums. Aufgrund dessen sieht die FDP in der Sprachenpolitik einen wichtigen Aspekt der Kulturpolitik. Sprachliche Ausdrucksfähigkeit fördert die Reflektion und die Auseinandersetzung mit sich selbst und der Welt. Mich macht es persönlich fuchsig, wenn ich Wörter wie "gewunken" hören oder - z. T. sogar auch in Printmedien - lesen muss. Hier ist und bleibt es Aufgabe von Schulen aber auch von Familien etc. für die Vermittlung der Sprache Sorge zu tragen, nicht zuletzt indem man Heranwachsende dazu ermutigt, viel zu lesen und auch selbst zu schreiben.
zu 2.)
Eine verständliche Ausdrucksweise in jeglichen Publikationen und von Institutionen ist sehr wünschenswert. Hier hat es in den letzten Jahren beispielsweise schon einige gute Ansätze in Teilen der Hamburger Verwaltung gegeben ("Flotte Schreiben vom Amt"). Daran sollte meines Erachtens angeknüpft werden. Die Verwendung leichter und verständlicher Sprache sollte aufgrund dessen schon im Rahmen der jeweiligen Ausbildung bzw. des jeweligen Studiums als Querschnittthema einen Schwerpunkt bilden.
zu 3.)
Nein, Regulierungsbedarf seitens des Gesetzgebers sehe ich nicht und halte ich für entbehrlich. Das Chaos, das die Kulturministerkonferenz im Zusammenhang mit der damalige Debatte um die Rechtschreibreform zeitweise angerichtet hat, belegt auf nachdrückliche Weise, dass der Staat und die Politik in bestimmten Bereichen des Lebens nichts zu suchen haben. Dazu gehören zweifelsohne die Sprache und die Rechtschreibung.
zu 4.)
Die Entwicklung und Benutzung internationaler Verkehrssprachen ist nicht nur in der Wissenschaft so alt wie die Menschheit. War dies in der Oikumene der Frühantike Griechisch, setzte sich anschließend für viele Jahrhunderte das Lateinische durch, sowohl im Römischen wie auch in vielen anderen Reichen in Europa. Ohne die Verkehrssprache Latein gäbe es den Kulturraum Europa nicht. In der frühen Neuzeit etablierte sich Französisch als die Sprache von Regierung und Oberschicht, Friedrich II. der Große und Voltaire verständigten sich auf diese Weise. Seit einigen Jahrzehnten ist Englisch die internationale Verkehrssprache, die sich auf so unterschiedlichen Gebieten wie der Luftfahrt, dem Internet und der Chemie durchgesetzt hat. Unterhalb der internationalen Verkehrssprachen gibt es regionale Verkehrssprachen, wie Französisch in Westafrika, Deutsch in Teilen Mittel- und Osteuropas, Spanisch in Lateinamerika und Russisch in den Ländern auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
Die Existenz einer internationalen Verkehrssprache wird oft mit politischer Vorherrschaft ihres Stammlandes gleichgesetzt, meist zu Recht. Auf Athen und den Attischen Seebund folgte das Römische Reich, Frankreich war unter Ludwig XIV die Hegemonialmacht Europas und seit ihrem Eintritt in den Ersten Weltkrieg, mehr noch seit 1945 und dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 sind die USA politisch das wichtigste Land der Welt.
Genau so oft wie die Vermutung politischer Hegemonie wird Angst vor kultureller Dominanz formuliert. Diese Vermutung ist jedoch immer dann unbegründet, wenn die Verkehrssprache nicht zum Zweck politisch-kultureller Dominanz missbraucht wird, wie das beim Russischen in der ehemaligen Sowjetunion, beim Kastilischen unter Franco oder beim Türkischen gegenüber den Kurden der Fall war. Für das Englische unserer Tage gilt dies nicht, genauso wenig wie es für das Französisch der frühen Neuzeit galt. Als Friedrich und Voltaire auf Französisch korrespondierten, schuf Bach seine Kantaten auf Deutsch. Mozart schrieb seine Opern erst auf Italienisch, einer Art sektoriellen Verkehrssprache für diese Musiksparte, dann aber auch auf Deutsch - die Zauberflöte entstand, als man an allen Höfen nach wie vor selbstverständlich nur Französisch sprach und schrieb. Auch in der Neuzeit hat sich daran nichts geändert: Ihre Literaturnobelpreise erhielten Heinrich Böll und Günter Grass zu einer Zeit, als Englisch längst etablierte Verkehrssprache war.
Das Englische als internationale Verkehrssprache unserer Tage beeinflusst zwar andere Kulturen, aber nicht durch Zwang, sondern durch Verbreitung und lässt nationalen Kulturen jeden gewünschten Entfaltungsraum. Englisch ist auch nicht erst seit einigen Jahren international dominant, durch IT-Revolution und Globalisierung ist dies aber erst vor Kurzem allgemein deutlich geworden.
zu 5.)
Für eine erfolgreiche Integration sind vor allem ausreichende Deutschkenntnisse unumgänglich, deren Erwerb für alle Altersstufen auch nachholend angeboten werden muss. Dafür ist die Ausgestaltung der Integrationskurse zu verbessern. Hierbei soll die Stundenzahl von bisher 600 auf mindestens 900 Stunden pro Kurs ausgebaut werden. Zudem sollen die Orientierungskurse von 30 auf mindestens 60 Stunden ausgebaut werden. Spezielle Kurse sollen für Frauen und Mütter sowie für diejenigen eingeführt werden, die die lateinische Schrift erst erlernen müssen.
Die FDP fordert eine höhere Kostenerstattung für die Kursträger durch den Bund. Innerhalb der Kurse muss zwischen den Teilnehmern differenziert werden. So ist es nicht zielführend, einen Analphabeten und einen Ingenieur mit den gleichen Mitteln (zeitlicher Aufwand, Methoden) auf einen ausreichenden Kenntnisstand bringen zu wollen. Erforderlich ist eine Trägerkooperation, um durch Austausch von Teilnehmern die Kursstruktur homogener zu machen. Eine solche Kooperation sollte als Kriterium für die Trägerzulassung aufgenommen werden. Einstufungstest sollten standardisiert und unabhängig von den Trägern in der Verantwortung der Ausländerbehörde durchgeführt werden.
Notwendig ist eine Abschlussprüfung für die Sprachkurse, verbunden mit dem Nachweis des Leistungsniveaus. Das ist zwingende Voraussetzung für eine bessere Qualitätskontrolle und ein transparentes Ranking der Träger. Für Kursteilnehmer, die unentschuldigt nicht zu den Integrationskursen erscheinen, sollte es wirksame sozialrechtliche Sanktionen geben. Um den zuständigen Behörden das Fernbleiben von Teilnahmeverpflichteten bei den Kursen offen zu legen, dürfen die Träger nicht den Fehlanreiz haben, dass ihnen unentschuldigte Fehlstunden von der Förderung abgezogen werden.
Künftig sollten alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, teilnahmeberechtigt an den Integrationskursen sein. Das gilt insbesondere auch für bereits Eingebürgerte oder Deutsche, die in einem anderen Land aufgewachsen sind.
Zusätzlich sollen Sprachkurse nach Möglichkeit schon im Herkunftsland wahrgenommen werden. Hier bietet das Goethe Institut eine Vielzahl von Kursen in vielen verschiedenen Ländern an. Die aktuell diskutierte Verpflichtung zum Spracherwerb im Heimatland für den Familiennachzug wird sich nicht in jedem Fall realisieren lassen und ist daher als Ausschlusskriterium abzulehnen.
Um Kindern die Integration zu erleichtern und um ihnen alle Bildungswege offen zu halten, sollen vor der Schuleingangsuntersuchung Sprachtests durchgeführt werden. Hier hat Hamburg unter Federführung der FDP seinerzeit eine Vorreiterrolle in Hinblick auf Sprachstandsfeststellung eingenommen. Sind die Sprachkenntnisse nicht ausreichend, wird ein entsprechender Kurs besucht. Später erfolgt dann der zweite Sprachtest und gegebenenfalls eine weitere Förderung. Die FDP strebt eine Einführung von Sprachstandsfeststellungen und anschließender Förderung spätestens mit drei bis vier Jahren in allen Bundesländern an.
Einige Kindergärten und Schulen sind vorbildlich für die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Die vorhandenen guten Beispiele sind für die flächendeckende Verbesserung der Sprachförderung von Migrantenkindern zu nutzen. Dabei sind Erfahrungen zur optimalen Ressourcennutzung, zum Qualitätsmanagement und zur Bewältigung von Widerständen auf Seiten der Eltern besonders wichtig.
Kinder und Jugendliche, die erst im schulpflichtigen Alter nach Deutschland kommen, sollen Deutsch-Schnellkurse absolvieren, bevor sie am Klassenunterricht teilnehmen, um zu ermöglichen, dass dem Unterricht dann auch gefolgt werden kann.
zu 6.)
Ich halte nichts davon, alle Selbstverständlichkeiten in die Verfassung zu schreiben und eine Grundgesetzänderung insofern für entbehrlich.
zu 7.)
Das Prinzip der Vielsprachigkeit kommt in der Regelung der Artikel 314 EGV und 53 EUV zum Ausdruck, die besagen, dass grundsätzlich die Vertragstexte in allen derzeit 23 Vertragssprachen gleich verbindlich sind.
Hinsichtlich der nach außen gerichteten Amtssprachen gilt ebenfalls der Grundsatz der Gleichberechtigung. Alle offiziellen Dokumente (Rechtstexte, amtlicher Außenverkehr der EU-Institutionen und das Amtsblatt) müssen in alle 23 Sprachen übersetzt werden, da den EU-Bürgern das sie betreffende Recht in ihrer jeweiligen Sprache zugänglich sein muss. Die Mitgliedstaaten oder einzelne EU-Bürger können im Schriftverkehr mit den Organen der EU eine der Amtssprachen wählen und die Institution muss in derselben Sprache antworten. Die Institutionen der EU halten sich an diese Vorschriften, so wird im Europäischen Parlament zum Beispiel nur dann über einen Text abgestimmt, wenn dieser in allen Arbeitssprachen verfügbar ist. Davon zu unterscheiden ist der Umgang mit den verschiedenen Sprachen im internen Geschäftsablauf bzw. beim Abfassen der Arbeitsdokumente. Für den Gebrauch der Arbeitssprachen können die Organe in ihrer Geschäftsordnung festlegen, wie sie die Sprachenfrage im Einzelnen regeln wollen. In der Kommission sind die Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch, im Rat wird ad hoc entschieden, in welche Sprachen aktiv bzw. passiv gedolmetscht wird; in der GASP sind nur Englisch und Französisch Arbeitssprachen. Im Europäischen Parlament wird in allen formellen Sitzungen in alle potenziell erforderlichen Sprachen gedolmetscht; in informellen Besprechungen und Verhandlungen wird zumeist Englisch, seltener Französisch oder Deutsch gesprochen.
Die Vielsprachigkeit ist, trotz erheblichen personellen und finanziellen Aufwands, unverzichtbar in einem Europa, dessen kulturelle Vielfalt durch die Einheit nicht beseitigt werden soll und das die Eigenständigkeit auch kleiner Mitgliedstaaten anerkennt.
In der EU hat sich die Lage seit der Osterweiterung in den letzten Jahren auf geradezu paradoxe Weise geändert. Lagen vor zehn Jahren noch Englisch und Französisch ungefähr gleichauf, so ist heute das Englische weit enteilt. Der Grund liegt auf der Hand: Während für viele Beamte aus den Beitrittsstaaten Mittel- und Osteuropas Englisch die erste Fremdsprache ist, ist für die meisten von ihnen wiederum Deutsch ihre zweite Fremdsprache. Für viele ist es sogar die erste Fremdsprache. Französisch rangiert auf Rang drei, wenn es überhaupt beherrscht wird. In informellen Besprechungen ohne Übersetzung beherrschen daher die Verhandlungspartner insgesamt zwar Deutsch, Englisch und Französisch, nur das Englische aber beherrscht jeder. Damit hat Deutsch gegenüber Französisch erheblich an Rang gewonnen, beide gemeinsam aber gegenüber dem Englischen weiter verloren.
Sowohl in der externen wie auch in der internen Kommunikation der EU-Organe bestehen in der Praxis teilweise erhebliche Abweichungen vom Prinzip der Gleichberechtigung aller 23 Amts- und Arbeitssprachen. Englisch dominiert als Arbeitssprache in allen Organen, gefolgt von Französisch und Deutsch.
Problematisch aus deutscher Sicht ist, dass nur sehr wenige EU-Dokumente auf Deutsch verfasst werden. Wichtige Dokumente liegen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zwar in allen Sprachen, in der Entstehungsphase oft aber nur auf Englisch und oder Französisch vor. Dadurch ergibt sich das Problem der Einflussnahme, insbesondere was Handlungen der Kommission und des Ministerrats anbelangt.
Durch die bevorzugte Verwendung des Sprachenpaares Englisch-Französisch, z.B. bei der Erstellung von Wirtschaftsdatenbanken, bei Ausschreibungen und generell in den Internetauftritten der EU sind Verhandlungsführer und generell die deutsche Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand, benachteiligt. Dies gilt für Angehörige aller anderen Sprachfamilien außer Englisch und Französisch (Spanisch, Italienisch, Polnisch etc.), allerdings in gleicher Weise, die Benachteiligung für Deutsch bezieht sich daher nur auf diese beiden Sprachräume.
Schlussfolgerungen der FDP: Die FDP
- setzt sich aktiv dafür ein, dass die Stellung der deutschen Sprache in den Institutionen der Europäischen Union besser berücksichtigt wird.
- fordert die verstärkte Berücksichtigung des Deutschen in den Internetauftritten der EU-Institutionen
- fordert insbesondere die Verwendung der deutschen Sprache bei den ins Netz gestellten Ausschreibungen für die Wirtschaft, so dass diese Informationen grundsätzlich bereits bei der Veröffentlichung in den drei Arbeitssprachen der Kommission zugänglich sind.
- fordert die Kommission auf, in die Erarbeitung der neuen Strategie zur Mehrsprachigkeit Reformüberlegungen der bisherigen Sprachenregelung in der EU einzubeziehen und entsprechende Überlegungen bei den Mitgliedsstaaten und beim Rat zu fördern.
- fordert die Übernahme des Sprachenregimes der Kommission für den künftigen Europäischen Auswärtigen Dienst;
- fordert die Kommission auf, alle entscheidungsrelevanten Texte, die dem Deutschen Bundestag zur Beratung und/oder Entscheidung zugeleitet werden, auf Deutsch zu übermitteln;
- fordert Bundes- und Landesregierungen bei der Einstellung dazu auf, verhandlungssicheres Englisch als Einstellungsvoraussetzung zu verlangen, insbesondere im höheren, auf jeden Fall aber im ministerialen Dienst; verhandlungssichere Kenntnisse von Französisch können an die Stelle von verhandlungssicherem Englisch treten.
- fordert Bundes- und Landesregierungen auf, in den Stellenplänen ausreichend Plätze für "entsandte nationale Experten" in den europäischen Institutionen einzuplanen; Deutsche in den europäischen Institutionen sind die beste Politik für Deutsch in den europäischen Institutionen;
- fordert Bundes- und Landesregierungen auf, einen regelmäßigen Personalaustausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder den Institutionen der EU selber durchzuführen oder diesen erheblich zu erweitern und zu verstetigen; eine mindestens einjährige Teilnahme an einem solchen Programm soll zur Aufstiegvoraussetzung in die B-Besoldung gemacht werden.
- fordert Bundes- und Landesregierungen auf, ihrerseits ausreichend Plätze für Austauschpersonal aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder den Institutionen der EU bereit zu halten;
- spricht sich für das Erlernen von Englisch ab dem Kindergarten und einer weiteren Fremdsprache noch in der Grundschule aus. In diesem Zusammenhang sind Bildungs- und Betreuungsangebote im Kitabereich auszubauen und das pädagogische Personal zu qualifizieren.
- unterstützt das Engagement von deutschen Auslandsschulen 1 und Goethe-Instituten bei der Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen im europäischen Ausland. Zudem wird sich für die Stärkung und Verbreitung des Fremdsprachenunterrichts "Deutsch" an Schulen in den Ländern der Europäischen Union ausgesprochen.
- unterstützt Rat und Kommission in dem Ziel, dass langfristig alle Bürger/innen neben ihrer Muttersprache über praktische Kenntnisse in zwei weiteren Sprachen verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Bläsing