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Robby Schlund
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Frage von Siegfried B. •

Frage an Robby Schlund von Siegfried B. bezüglich Verbraucherschutz

Lieber Bundestagskandidat;
Frage1:

Geht es nach der Nahrungsmittelindustrie, ist Kritik an den Zuständen im Lebensmittelmarkt Panikmache und böswillige Skandalisierung.
Wie ist es dann zu erklären, dass gerade erst in weiten Teilen Europas Millionen Eier zurückgerufen werden mussten, weil sie mit dem Insektengift Fipronil belastet waren? Wie entstehen all die Fälle von Gammelfleisch, Dioxin-Eiern oder Kakelaken in den Bäckereien, wenn angeblich alles in bester Ordnung ist? Und warum kommen diese Fälle immer erst dann ans Licht, wenn wir das Gammelfleisch schon verspeist haben? Oder wenn uns die giftbelasteten Eier über Monate hinweg im Laden angeboten wurden?
Behörden wussten Bescheid, sie schwiegen aber - und der Verkauf der belasteten Eier ging munter weiter.

Was sagen Sie zu solchen Dingen und was wollen Sie als möglicher nächster Bundestagsabgeordneter für eine verbesserte Lebensmittelkontrolle und -sicherheit tun?

Mit freundlichem Gruß
S. B.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre wichtige und tagesaktuelle Frage. Erlauben Sie mir zunächst auf Ziff. 15.4 unseres „Programm für Deutschland“ zur Bundestagswahl (BTW) 2017 zu verweisen (Zitat): „Der Schutz der Verbraucher ist für die AfD einer der zentralen Politikbereiche. Er ist eine Querschnittsaufgabe und umfasst eine verbraucherfreundliche Wirtschaftspolitik genauso wie Teile der Sozial-, Rechts-, Umwelt- und Gesundheitspolitik. Da die Verbraucherschutzpolitik heute in hohem Maß EU-gesteuert ist, will die AfD die Zuständigkeit für Verbraucherschutz nach Deutschland zurückholen“ (Zitat Ende).

Die AfD ist nicht europakritisch, wir stehen für ein Europa der Vaterländer. Jedoch stehen wir der - wie auch Ihr Beispiel zeigt - täglich versagenden EU-Bürokratie sehr kritisch gegenüber. Rechtliche Vorschriften - sowohl national als auch auf EU-Ebene - gibt es nämlich bereits zur Genüge. Was fehlt, sind folgende Dinge:

1. Der wirksame Vollzug der vorhandenen Gesetzte und Verwaltungsvorschriften durch ausreichend vorhandenes und geschultes Personal. Der Kontrolldruck auf Betriebe der Lebensmittelerzeugung/-verarbeitung müsste deutlich erhöht werden. Dies macht allerdings nur dann wirklich Sinn, wenn vor allem die nachfolgenden Punkte erfüllt werden.
2. „Gier schlägt Gehirn!“ Diese kurze Formel des Volksmundes bringt treffend auf den Punkt, warum es immer wieder zu Lebensmittelskandalen kommt. Manchmal ist es nur (schlimm genug!) Schlamperei. Oft ist es aber die Gier nach Gewinnmaximierung. Hier muss der Staat ansetzen! Es ist eine wirksame und empfindliche Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführer/ Gesellschafter nötig, um die mit den illegalen Methoden erwirtschafteten Gewinn abschöpfen zu können. Nur wenn dieser Anreiz genommen wird, machen mehr Kontrollen Sinn. Muss der Geschäftsführer (GF) im schlimmsten Fall für sein so genanntes Organversagen (GF werden als Organe zur Durchsetzung der Gesellschafs-/Gesellschafter-Interessen beurteilt) persönlich haften, besteht eine deutlich größere Motivation, etwaige Missstände im eigenen Betrieb wirksam zu beseitigen.
3. Das „Wegschauen“ der Behörden (manche nennen es auch „Büroschlaf“) hat eine der Ursachen darin, dass (versagende, sprich untätige) Beamte ebenfalls nicht direkt zur Verantwortung gezogen werden können. Im schlimmsten Fall haftet lediglich dessen Dienstherr. Auch hier muss darüber nachgedacht werden ob dies noch zweitgemäß ist. Mindestens wäre aber über eine Änderung des Beamten-Dienstrechtes nachzudenken, wonach der Dienstherr im Innenverhältnis zum beschäftigten Beamten diesem - deutlich mehr als bisher -belangen kann.

Sehr geehrter Herr B.,

nicht nur die Auswirkungen der Lebensmittelskandale sind komplex. Sondern auch die Möglichkeiten, diese einzudämmen und zu sanktionieren. Als Mitglied des Deutschen Bundestages würde ich mich dafür einsetzen, dass die o.g. Punkte wirksam angegangen werden und auf die Agenda kommen. Und zwar proaktiv, d.h. vor dem nächsten Lebensmittelskandal. Nüchtern betrachtet wird die AfD vorerst nur die Oppositionsrolle einnehmen dürfen. Hier können wir für Sie als Verbraucher lediglich eine Art „Wächterfunktion“ übernehmen. Das Versagen von EU-, Bundes- und Landesbehörden (bisher und vermutlich auch in Zukunft) haben jedoch die Alt-Parteien zu verantworten! Sie als Wähler haben es in der Hand, ob es nach 2017 so bleibt!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr AfD-Direktkandidat WK 194

Dr.med. Robby Schlund