Warum wird gegen hasserfüllte antisemitische Moslems nicht vorgeganen? Warum werden antisemitische Straftaten aus religiösen Motiven nicht gesondert erfasst?
In Berlin fand jetzt wieder eine Juden- und Israelfeindliche Demo statt.
Allerding nicht von Nazis,in deren Bekämpung man jährlich Millionen ausgibt, sondern Muslime und speziell Libanesen&Palästinenser(siehe Bilder Demo).
Es gab Rufe mit "Tod den Juden" und "Tod Israel"(https://tinyurl.com/23vxskez).
Warum wird hier nicht eingeschritten indem man die Demos auflöst?
Warum werden solche Leute nicht an Ort und stelle verhaftet und wegen Volksverhetzung angeklagt wie es bei einem Rechtsrockkonzert der Fall wäre?
Warum wird nicht von Abschiebung solcher Antisemiten/-zionisten gesprochen?
Warum müssen wir in Deutschland solche hasserfüllten Personen, die die historische Verantwortung der BRD ggü den Juden mit Füßen treten, tolerieren statt sie zu bestrafen(Geldbuße an Zentralrat der Juden oder Vereine gegen Antisemitismus) und oder -nach Möglichkeit- gar abzuschieben?
Warum werden offensichtlich religiös motivierte Straftaten (wie diese https://tinyurl.com/24pbkncj)nicht gesondert erfasst?
Sehr geehrter Herr M.,
im Zusammenhang mit der Demonstration am 8. April in Berlin hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen. Mit Blick auf mögliche Volksverhetzung ist anzumerken, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen kann.
Antisemitische Straftaten werden im Bereich der „Hasskriminalität“ erfasst und gesondert nach den Phänomenbereichen „rechts“, „links“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht zuzuordnen“ eingeordnet.
Die Berliner Polizei schöpft Demonstrationsauflagen aus, um zu reagieren, wenn sich Demonstrierende gegen die Existenz des jüdischen Staates Israels oder die Sicherheit von Jüdinnen und Juden richten. Eine Konsequenz der Vorkommnisse während der Demonstration war ein Versammlungsverbot für zwei am darauffolgenden Wochenende, am 15. Und 16. April 2023 für Berlin angekündigte Veranstaltungen durch die Berliner Versammlungsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schwarzelühr-Sutter