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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Joel H. •

Frau Schwarzelühr-Sutter, guten Tag. Die WHO empfiehlt alle Covid-Reisebeschränkungen im internationalen Verkehr aufzuheben. Halten Sie die Meinung der WHO für qualifiziert? Wann wird umgesetzt?

Beim Meeting am 19-01-22 empfahl die WHO alle einschränkenden Massnahmen im internationalen Personenverkehr aufzuheben. Weil sie mehr schaden als nutzen.
Quelle Punkte 6 und 7 im Protokoll:
https://www.who.int/news/item/19-01-2022-statement-on-the-tenth-meeting-of-the-international-health-regulations-(2005)-emergency-committee-regarding-the-coronavirus-disease-(covid-19)-pandemic

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Antwort von
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WHO Empfehlung für internationalen Verkehr

 

 

Sehr geehrter Herr H.,

 

für Ihre Nachricht, die mich am 31. Januar erreichte, bedanke ich mich, und bitte um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit. 

 

Die Empfehlung des WHO einige Restriktionen im internationalen Personenverkehr aufzuheben, da pauschale Reiseverbote die internationale Ausbreitung nicht verhindern, und eine große Belastung für die Gesellschaft darstellen, wurde von der Bundesregierung bereits aufgenommen. Da weiterhin Vorsicht geboten ist, ist diese Empfehlung jedoch gebunden an notwendige Bedingungen und soll durch flexible Maßnahmen ergänzt werden. Staaten müssen weiterhin einen evidenz- und risikobasierten Ansatz verfolgen und es wird ein mehrsichtiger Ansatz zur Risikominderung empfohlen. Das kann beispielsweise über das Screening von Fluggästen, Durchführung von Corona-Tests an Flughäfen oder Quarantäne-Regelungen geschehen. Diese Maßnahmen müssen immer die lokale Epidemiologie in den Abflug- und Zielländern sowie das Gesundheitssystem und die Kapazitäten vor Ort im Blick haben. Alle Maßnahmen sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen, zeitlich begrenzt sein und unter Wahrung der Würde der Reisenden, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten angewandt werden, wie in den IHR (2005) dargelegt.

 

Die Bundesregierung bemüht sich stets um schnelle Adaption an das globale Virusgeschehen, und daher konnte auch diese Empfehlung des WHO zügig umgesetzt werden. Es bestehen keine Covid-bezogenen Aus- und Einreiseverbote.

 

Außerdem besteht derzeit für kein Land eine pandemiebedingte Reisewarnung. Sobald wieder Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, können für diese aber auch wieder Reisewarnungen ausgesprochen werden. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Länder oder Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind.

 

Seit Sonntag, den 01. August 2021, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-19-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist immer ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend.

 

Alle weiteren internationalen Empfehlungen können Sie hier nachverfolgen. Informationen zu den Regelungen in Deutschland finden Sie regelmäßig aktualisiert auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende freundliche Grüße nach Erlangen,

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

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