Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von rolf juergen b. bezüglich Verkehr
Teilen Sie meine Meinung, daß der öffentlich Nahverkehr sehr verbesserungswürdig ist, speziell der Busverkehr zwischen den Gemeinden? Den Bahnverkehr finde ich zufriedenstellend allerdings zu teuer.
Ihr Jürgen ´Bitenc
Sehr geehrter Herr Bitenc,
der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiger Baustein eines ökonomisch effizienten, sozial angemessenen und ökologisch verträglichen Mobilitätsangebots. Der ÖPNV ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrssystems. Ohne diesen ließen sich die großen Verkehrsströme in der Fläche und hin zu den Ballungszentren nicht bewältigen.
Der öffentliche Personennahverkehr steht im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern. Attraktive ÖPNV-Angebote sind eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Nachfrage der Nutzer. Allerdings steht der öffentliche Nahverkehr in harter Konkurrenz zum motorisierten Individualverkehr und muss sich gegen dessen Vorteile behaupten. Dazu brauchen wir einen kundenfreundlichen und effizienten öffentlichen Nahverkehr.
Die Bestellung des Nahverkehrs mit Bussen oder Nahverkehrszügen ist Aufgabe der Landkreise und der Bundesländer. Ein wichtiger Punkt dabei sind verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Der Bund leistet dafür mit rund 8,5 Milliarden Euro jährlich einen hohen Finanzbeitrag, der seit dem Regionalisierungsgesetz an die Länder gezahlt wird. Die Bundesländer und die Landkreise müssen in ihren Haushalten eigene Prioritäten für den öffentlichen Nahverkehr setzen.
Ein Problem in Baden-Württemberg besteht darin, dass eine Vielzahl von Verkehrsverbünden existiert, die mit unterschiedlichem Angebot und auch nicht einheitlichen Tickets die Nutzung verkomplizieren. Die Anerkennung der BahnCard über die Strecken der DB AG hinaus, in Verbünden, bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen und bei regionalen Verkehrsbetrieben ist ein weiteres Problem. Die BahnCard wird bei allen Bahnbusgesellschaften anerkannt, soweit auf der Strecke der eigene Tarif des Unternehmens angewandt wird. Innerhalb von Verbünden und auf Gemeinschaftslinien mit anderen Verkehrsunternehmen gilt die BahnCard oft nicht. Das neue City-Ticket, mit dem man im Anschluss an eine Bahnreise kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter fahren kann, gilt in 100 Städten in Deutschland, aber nicht in Waldshut.
Mit der Überarbeitung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr werden in Zukunft die Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen festgeschrieben. Die Fahrgäste müssen dann beim Fahrkartenverkauf und während der Fahrt darüber informiert werden, welche die kürzeste und preisgünstigste Zugverbindung ist, welche Rechte der Fahrgast hat, ob der Zug Verspätung hat und welche Anschlüsse erreicht werden können.
Die Bahn der Zukunft wird im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsmitteln noch mehr auf Kundenfreundlichkeit setzen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter