Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Axel G. bezüglich Gesundheit
Warum ist es in Baden-Württemberg nicht möglich,wie in Bayern,ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten durchzusetzen.
MfG
A.Grimm
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Juli zum Thema Nichtraucherschutz.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Föderalstaat, in dem grundsätzlich die Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig sind (Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes). Die Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes obliegt den jeweiligen Bundesländern.
Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg bzw. Herrn Minister Manfred Lucha wenden (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/).
Mit freundlichen Grüßen nach Laufenburg
Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB