Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Stuuter,
vielen Dank für Ihre Anwort.
Zuerst möchte ich etwas klar stellen: Ich mache meine Wahlentscheidung nicht von Ihrer Antwort abhängig, sonder von der Bundespolitik, an welcher Ihre Partei beteiligt ist. Das habe ich auch so geschrieben.
Ich sehe das mit dem Freihandel (wobei es weder bei CERTA noch bei TTIP um Freihandel geht) anders, denn ich halte den Exportüberschuss für schädlich. Sehen Sie das nicht so? Ist unser Überschuss nicht immer das Defizit eines anderen?
Ich hätte gerne Belege für die Aussage: "Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben den Vertragstext nicht kritiklos übernommen und uns für Nachverhandlungen beim CETA-Abkommen eingesetzt – mit Erfolg!" Geschah das, bevor es eine breite Öffentlichkeit gegen ein Schiedgericht gab? Wenn ja, wann?
Wie stehen Sie denn zu der Stellungnahme des deutschen Richterbundes zu Handelsgerichtshöfen? Quelle: http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2016/DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht.pdf wonach die von Ihnen beschriebenen Verbesserungen keine Änderung der Ablehnung einer solchen Instanz zu Folge haben?
Wenn eine repräsentative Demokratie nicht mehr repräsentativ ist, ist es dann noch eine Demokratie?
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema CETA, auf die ich an dieser Stelle kurz eingehen möchte.
Ihre Aussage, dass ein Exportüberschuss zwangsläufig schädlich ist, kann ich so nicht teilen und ist meines Erachtens sehr vereinfacht dargestellt. In unserer arbeitsteiligen und globalisierten Welt mit internationalem Warenaustausch weisen die verschiedenen Länder Export- oder Importüberschüsse aus. Daraus kann jedoch keine zwingende Schlussfolgerung zur wirtschaftlichen und politischen Entwicklung bzw. Situation des betroffenen Staates gezogen werden. Ich sehe Freihandel und den Abbau von Handelsbarrieren als ein wichtiges Instrument für eine moderne und nachhaltige Wirtschaftspolitik, die letztendlich zum Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger beiträgt.
In Ihrem Schreiben sprechen Sie ebenfalls die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zu Handelsgerichtshöfen an, die durch die geplanten Handelsabkommen CETA und TTIP geschaffen werden sollen. Investitionsgerichte sind erforderlich, wenn die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten völkerrechtliche Abkommen wie zum Beispiel Regelungen in Handelsabkommen der EU nicht anwenden.
Ein aktueller EU-Vorschlag für TTIP und andere EU-Abkommen sieht vor, dass Investitionsgerichte öffentlich tagen, wesentliche Verfahrensdokumente veröffentlicht werden, die Richter von den Vertragsparteien bestellt und die Urteile in einem Berufungsverfahren überprüft werden. Wie ich in meiner vorherigen Antwort bereits dargelegt habe, ist ein derartiger Investitionsschutz auf Basis des EU-Vorschlags bei TTIP für das CETA-Abkommen bereits vereinbart worden. Dies bedeutet: Investitionsschutz gibt es nach CETA nur vor einem Gericht mit öffentlich bestellten Richtern in einem transparenten, rechtsstaatlichen Verfahren mit Berufungsinstanz. Zudem wurde das Regulierungsrecht des Staates explizit im Vertrag verankert. Damit ist sichergestellt, dass unser Staat auch zukünftig Regelungen im Rahmen seiner Verfassung erlassen und ändern kann, ohne dass dies Schadensersatzansprüche nach sich zieht.
Gerne möchte ich auch auf Ihre Nachfrage nach den Belegen für den Einsatz der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eingehen. Der SPD-Konvent, der letzte SPD-Parteitag, die Bundestagsfraktion und Wirtschaftsminister Gabriel sind Miterfinder des modernen Investitionsschutzes in CETA und des EU-Vorschlags für TTIP. Sigmar Gabriel hat einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des Investitionsschutzes Ende Februar letzten Jahres auf dem Wirtschaftsministertreffen in Madrid eingebracht. Der Vorschlag fand dort eine Mehrheit und diente fortan als Basis für den EU-Vorschlag für den Investitionsschutz in TTIP und damit auch für CETA.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass reformierte Investitionsgerichte künftig eine zentrale Rolle bei multilateralen Abkommen der EU einnehmen werden. Die Reformvorschläge von Sigmar Gabriel zum Investitionsschutz wurden bei CETA berücksichtigt. Die Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs wird zunehmend als Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft definiert.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter