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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Mark W. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Mark W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,

der kürzlich öffentlich gewordene Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes (vom 17.2.2015) der Bundesregierung stellt die Verbreitung digitaler Netzwerke in Deutschland und auch im Dreiländereck, lokaler Bezug Bad Säckingen [1], vor große Herausforderungen.

Mit diesem Entwurf positioniert sich die Bundesregierung klar gegen die Verbreitung digitaler Netzwerke und WLAN-Zugangspunkte zum Internet in Deutschland. In sechs konkreten Punkten haben wir in der Stellungnahme im Anhang [2] festgehalten, warum diese Gesetzesänderung weder wünschenswert, noch überhaupt umsetzbar ist und die aktuelle Situation eher verschlechtert als verbessert sowie zu unsäglichen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft führen wird. Das sehen auch diverse Verbände so (u.a. Handelsverband Deutschland, Verband der deutschen Internetwirtschaft, Deutscher Städte- und Gemeindebund uvm.).

Deutschland und auch das Dreiländereck, lokaler Bezug Bad Säckingen, hat im Schnitt weniger als 2 frei zugängliche Hotspots pro 10.000 Einwohner.
Zum Vergleich: In Schweden sind es 10, in Großbritannien knapp 30, in Südkorea gut 37. Darüber hinaus ist Deutschland eines der ganz wenigen Länder weltweit, dass weiterhin an einer Störerhaftung in WLAN-Netzwerken festhält.
Wir bitten Sie deshalb um Unterstützung und würden uns sehr freuen, wenn Sie die Stellungnahme im Anhang bei der weiteren Arbeit an dem Gesetz beziehungsweise in Gesprächen mit den Parteikollegen berücksichtigen.
Dieses Schreiben wurde auch im Internet veröffentlicht.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Über eine Empfangsbestätigung wären wir sehr erfreut.

Mit freundlichen Grüßen,
Mark Wasmer

[1] https://freifunk-3laendereck.net/
[2] http://freifunkstattangst.de/2015/03/05/tmg-gesetzesentwurf-wuerde-zu-mehr-rechtsunsicherheit-und-negativen-effekt-auf-die-verbreitung-von-funknetzwerken-fuehren/

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wasmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Ausbau öffentlicher Hotspots ist eine wichtige Aufgabe. Im Kreis Waldshut verfolgen beispielsweise auch die Jusos mit ihrer Zukunftsagenda dieses Ziel. Denn der Ausbau des öffentlichen Internetzuganges - bei gleichzeitiger Klarstellung der Haftungsregeln - ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland. Daher ist der SPD-Bundestagsfraktion daran gelegen, die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum stärker zu nutzen. Eine Ursache für den bisher geringen Ausbau war die unklare Rechtslage bezüglich von Haftungsrisiken.

Die Bundesregierung hat sich nun auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf einen Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verständigt. Das BMWi hat diesen am 11. März 2014 veröffentlicht (der Entwurf ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf ).

Mit dem Entwurf soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, der vorsieht
(1.) die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Anbietern von Internetzugängen (Access-Provider) zu schaffen,
sowie
(2.) rechtlich klarzustellen, dass Hostprovider, also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht.

In der von Ihnen verlinkten Stellungnahme wird insbesondere die Notwendigkeit einer Verschlüsselung für eine Haftungsfreistellung kritisiert. Diese ist jedoch wichtig für den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses der Nutzerinnern und Nutzer und verhindert, dass Unbefugte über diesen Internet-Zugang surfen und auf die Daten des WLAN-Betreibers zugreifen können. Des Weiteren wird in dieser Erklärung angeführt, die neuen Regelungen seien für die Praxis komplizierter als zuvor und eine Verschlüsselung von öffentlichen sowie geschäftsmäßigen WLAN-Betreibern technisch und praktisch nicht möglich. Dieser Einwand erschließt sich mir nicht, sind doch Verschlüsselungen des Netzes in der Regel bei Routern schon ab Werk voreingestellt bzw. leicht einzurichten. Dem WLAN-Betreiber wird auch freie Hand dabei gelassen, in welcher Form er sich die Erklärung des Nutzers einholt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Für öffentliche und geschäftsmäßige Einrichtungen reichen gemäß dem Gesetzentwurf diese Schritte zum rechtssicheren Anbieten von WLAN. Private Anbieter müssen darüber hinaus den Namen des Nutzers kennen.

Aus meiner Sicht wird dieser Kompromiss der Bundesregierung im Ergebnis zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen. Die offenen Fragen betreffen vor allem die Prüfung der Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben, die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen (z.B. mit Blick auf eine niedrigschwellige Einwilligung) und die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern, was beispielsweise den Förderverein Freie Netzwerke e.V. betrifft. Unser Ziel ist es, die Zahl der öffentlichen WLAN-Angebote deutlich zu erhöhen und Rechtssicherheit für alle Betreiber, auch für das Angebot von Freifunk, zu schaffen. Diese Punkte gilt es im parlamentarischen Verfahren zu klären.

Der bisherige Referentenentwurf orientiert sich an der bisherigen Rechtsprechung des BGH und ist meiner Meinung nach eine geeignete Grundlage, eine klare und eindeutige Rechtslage und Rechtssicherheit zu schaffen und damit ein sicheres Fundament für die vielfältigen innovativen und kreativen Geschäftsmodelle zu legen. In den weiteren parlamentarischen Verhandlungen gilt es nun auszuloten, welche Punkte offen geblieben sind und wo Präzisierungsbedarf besteht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde jetzt an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt. Diese haben nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieser Konsultationen muss der Gesetzentwurf bei der EU-Kommission notifiziert werden. Während der Notifizierung gilt eine Drei-Monatige-Stillhaltefrist. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Kabinettbefassung voraussichtlich im Juli erfolgen, bevor der Entwurf das Parlament erreicht und in den Fachausschüssen beraten wird.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB

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