Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Traudl H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
DIHK und DHKT haben sich verständigt – und so wird bald mittels des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gegen Unternehmen vorgegangen, die Dreadlocks fertigen, pflegen und gestalten. Das Video „Dreadlocks in Braunschweig“ von Extra3 (10.4.2013) erklärt es kurz und prägnant auf Youtube.
Ab Mitte des Jahres werden dann Dreadlocks im Abgrenzungsleitfaden von IHK und HWK dem Frisörberuf zugeordnet. In der Folge sind meisterfreie Betriebe dann Schwarzarbeiter nach SchwarzArbBekGesetz § 1, Abs. 2, Satz 5.
Das geschieht in Selbstverwaltung der Wirtschaft und betrifft bestehende Betriebe und eine sehr alte Tradition.
Deutsche Behörden genehmigten den Unternehmen ihren Gewerbebetrieb. Die Interessenverbände der Wirtschaft bringen diese Betriebe in Existenznot. Die Dreadlocks stehen dabei nur für ein recht anschauliches Beispiel von vielen, zu Abgrenzungsfragen im Rahmen unbestimmter Rechtsbegriffe im deutschen Handwerk.
Wie stehen Sie dazu, dass diese Betriebe nun als „Schwarzarbeiter“ diskriminiert werden?
Wie stehen Sie zu der Forderung: „Unerlaubte Handwerksausübung“ aus dem Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu streichen? (Alle diese Fragen sind doppelt reglementiert, da sie schon nach der Handwerksordnung verfolgt werden können).
Warum ist es dem deutschen Bundestag so wichtig, einheimische Betriebe (die Kenntnisse über Handel, Traditionen und Normen haben und unsere Sprache beherrschen) ohne Meisterbrief vom Markt fern zu halten, während grenzüberschreitend jeder EU-Betrieb in Deutschland Handwerksaufträge ohne Einschränkung (außer Gesundheitsberufe) ausüben darf?
Und warum ist es dem Gesetzgeber so wichtig, in solch einer Striktheit gegen einheimische Handwerker vorzugehen, wenn sie keinen Meistertitel an der Wand haben (Untersagungen, Betriebsstillegungen, Durchsuchungen)?
Mit Dank im Voraus