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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Katja R. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Katja R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Rita Schwarzelühr-Sutter,

wie ich der Übersicht über Ihr Abstimmungsverhalten entnehmen kann, haben Sie sich bei der Abstimmung zum Antrag der Linken zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung am 28.2.13 enthalten. Wie soll ich als Wähler so ein Verhalten deuten?

Ich habe bei der europaweiten Ablehnung der Änderung des Konzessionsrechtes mitgestimmt, wie übrigends auch mehr als 1 Millionen andere.

Warum haben Sie sich enthalten, haben Sie dazu wirklich keine Meinung?

Die SPD als frühere linke Partei sollte gerade in Fragen der Daseinsvorsorge auf Seiten der Bürger stehen.

Ich bin doch sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Katja Rauschenberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

vielen Dank für die Anfrage zur EU-Konzessionsrichtlinie.

In den Sitzungswoche Anfang März wurden zu diesem Thema drei Anträge im Plenum beraten.

Wir haben als SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag eingebracht, in dem wir die Konzessionsrichtlinie gezielt ablehnen (vgl. Drucks. 17/12519). Ebenso haben wir in der Plenardebatte nochmals klargestellt: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut; eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss daher Ziel guter Politik bleiben. Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen.

Doch die Richtlinie berührt nicht nur den wichtigen Bereich Wasserversorgung: In unserem Antrag weisen wir zudem darauf hin, dass auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen sind. Zu den nichtliberalisierten Feldern gehören neben der Wasserversorgung auch der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft, so dass Verträge zwischen Kommunen und Gesundheitsdiensten bzw. Krankenhäusern/Altenheimen in Zukunft von den neuen Richtlinien im Prinzip ebenfalls erfasst würden. Dies birgt völlig unübersehbare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen („Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“) weist große Übereinstimmungen zu unserem Antrag auf. Aus diesem Grund haben wir ihm zugestimmt.

Bei der Abstimmung zum Antrag der Fraktion der Linken ("Wasser ist ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern") haben wir uns der Stimme enthalten, weil er die Effekte der Richtlinie auf andere Aspekte der Daseinsvorsorge nicht thematisiert und uns daher nicht weit genug ging.

Mit unserer klaren Positionierung gegen die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie sind wir im Einklang mit den Stadt- und Kommunalverbänden, Daseinsvorsorgern und Stadtwerken in unserem Land. Mit uns ist eine Richtlinie nicht zu machen, die die Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge gefährdet.

Im vergangenem Dezember hatte die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Europäischen Rat die Gelegenheit, Änderungen bei dem Richtlinienentwurf im Sinne des hohen deutschen Versorgungsniveaus durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Wasserversorgung und die Gesundheitsdienste aus dem Entwurf komplett ausgenommen werden. Diese Chance haben Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Rösler vertan.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns weiter dafür stark machen, dass Wasser öffentliches Gut bleibt und unsere besonderen Strukturen in der kommunalen Daseinsvorsorge gerade im Bereich Gesundheit erhalten bleiben. Daher bleiben wir bei unserer Ablehnung der Richtlinie.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter

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