Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Josef H. bezüglich Finanzen
Guten Tag Fr. Schwarzelühr-Sutter
Am Di. 26.Juni musste ich im Suedkurier einen Artikel über das Steuerabkommen mit der Schweiz in Bezug auf die Grenzgänger lesen, dass alle Grenzgänger mit einem Lohnkonto in der Schweiz von diesem Abkommen betroffen sind. Wenn ich es richtig interpretiere müssen alle Grenzgänger ihr Konto vollständig transparent den Steuerbehörden offenlegen ansonsten droht doppelter Steuerabzug. Sollte dem so sein finde ich das eine absolute Sauerei die Grenzgänger für die Misstände wieder büssen zu lassen. Ich komme mir bei den deutschen Steuerbehörden wie eine Melkkuh vor die man soviel wie möglich Abzocken will. Es gibt genügend Kollegen die sich überlegen ganz in die Schweiz zu ziehen um dem Abzockverhalten und Big Brother Mentalität der Deutsche Steuerbehörden zu entkommen. Hier könnte man sehr wohl etwas sensibler vorgehen und Lohnkonten von deutschen Grenzgängern in der Schweiz etwas anderst bewerten als Schwarzgeldkonten von reichen Gaunern. Ich würde mich daher freuen wenn Sie mir darlegen könnten, dass dem so nicht ist. Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruss
Josef Hollinger
Sehr geehrter Herr Hollinger,
Ihre Anfrage bezüglich der Bedeutung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens für Grenzgänger möchte ich Ihnen als zuständige Abgeordnete des Wahlkreises Waldshut gerne beantworten.
Lassen Sie mich folgendes vorab grundsätzlich festhalten: Steuergerechtigkeit zu wahren ist ein Prinzip sozialdemokratischer Politik. Eine solidarische Finanzierung des Gemeinwesens ist nicht zuletzt Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gleiche Teilhabechancen und einen handlungsfähigen Staat. Politische Gestaltung ist nur anhand ausreichender und verlässlicher Einnahmen möglich.
Die SPD fordert daher seit langem eine Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen in Deutschland, um dieses Ziel der Steuergerechtigkeit aufrecht zu halten. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. In der Tat gehen uns viele zwischen deutscher und schweizerischer Regierung vereinbarte Maßnahmen des Steuerabkommens nicht weit genug. So werden insbesondere die größten Profiteure mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz, die Sie die "reichen Gauner" nennen, durch anonyme Pauschalzahlungen privilegiert.
Andererseits lassen sich ohne eine gewisse Offenlegung auch keine Unterschiede zwischen "Steuerhinterziehern" und "Grenzgängern" ausmachen, da man die Altfälle sonst nicht unterscheiden könnte. Die freiwillige Meldung bisher unversteuerter Vermögenswerte ermöglicht es, diese Unterscheidung zu treffen. Sollten Sie bereits seit 2002 Ihre Einkünfte ordnungsgemäß angegeben haben, entfällt diese nachträgliche, freiwillige Meldung für Sie und es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile wie eine doppelte Besteuerung.
Gesetz dem Fall, Sie möchten sich nicht an der freiwilligen Meldung beteiligen und haben bisher Ihre Vermögenswerte nicht versteuert, sind also Ihrer Verpflichtung gegenüber dem deutschen Fiskus nicht nachgekommen, gibt es dennoch die Möglichkeit, durch eine Einmalzahlung den Tatbestand der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit durch eine pauschale Nachversteuerung zu verhindern. Aber auch hierbei erfolgt keine Doppelbesteuerung, da die Vermögenswerte vorher, zwischen 31. Dezember 2002 und 31. Dezember 2012, nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Der Steuersatz beträgt dann nominell 34 Prozent, die effektive Belastung liegt infolge der Berechnungsmethode aber meist deutlich darunter.
Genau diesen Punkt der Pauschalversteuerung gilt es aber zu kritisieren. Denn sie bedeutet eine bevorzugte Behandlung ausgerechnet jener Straftäter, die sich seit Jahren dem deutschen Fiskus entzogen haben. Statt dem einsichtigen Täter im Ausnahmefall bei gesetzestreuem Verhalten eine Strafbefreiung zu gewähren, ermöglicht die schwarz-gelbe Bundesregierung damit den flächendeckenden Verzicht auf Strafverfolgung.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter