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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Rainer G. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Rainer G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,

mich interessiert sehr wie Sie zu den ständigen Gesetzesverstößen in der Massentierhaltung stehen.
Obwohl nur in begründeten Ausnahmefällen das Abtrennen von Schnabelspitzen, Zehengliedern, Schwänzen und Hörnern sowie das Abschleifen von Eckzähnen erlaubt ist, wird dies als gängige Praxis betrachtet und durchgeführt. Wohlgemerkt ohne Betäubung!

Bitte eine detaillierte Antwort, ohne pauschale Bezüge auf ein so angeblich strenges Tierschutzgesetz in Deutschland. Dieses nützt ja augenscheinlich nichts, da kaum Kontrollen durch die zuständigen Ämter durchgeführt werden. Wenn doch, dann mit Voranmeldung!!

Das ist so, als ob die Polizei vor einer Radarkontrolle ein Warnschild aufstellen würde.

Wie sehen Sie das und was werden Sie unternehmen um diese Umstände zu ändern?

Freundliche Grüße

Rainer Geiges

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geiges,

der SPD-Bundestagsfraktion sind die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Sie beschreiben, bekannt. Bei Verabschiedung des Gesetzes war eine derartige Regelung, wie sie derzeit in §§ 5 und 6 des TierSchG niedergeschrieben ist, durchaus sinnvoll und derartige Eingriffe tatsächlich nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

Aufgrund der Industrialisierung der Landwirtschaft und der Zunahme intensiver Tierhaltung sind derartige Eingriffe zur Regel geworden, um zu verhindern, dass die Tiere sich - aufgrund des geringen Platzangebotes - gegenseitig verletzen.

Dieser Entwicklung wurde bisher bei Novellierungen des TierSchG nicht Rechnung getragen. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode lange an einem Antrag gearbeitet, um solche Eingriffe zukünftig zu verhindern und der Entwicklung intensiver und industrieller Tierhaltung Einhalt zu gebieten. Unseren Antrag finden Sie hier unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706089.pdf .

Im Forderungskatalog finden Sie folgenden Abschnitt:

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung verbessern

1. dafür zu sorgen, dass Eingriffe an Tieren, wie das Kupieren von Schwänzen
bei Ferkeln und der Schnäbel bei Geflügel, das betäubungslose Enthornen
von Rindern und die betäubungslose Ferkelkastration grundsätzlich verboten
werden. Im Tierschutzgesetz sind die Ausnahmeregelungen des § 5 Absatz 3
Satz 1 bis 6 sowie nach § 6 Absatz 3 Satz 1 bis 3 zu streichen"

Mit dieser Regelung würden Eingriffe an Tieren, wie Sie sie beschreiben, ausnahmslos verboten. Allerdings stoßen wir bei den christlich-liberalen Koalitionsfraktionen mit solchen Forderungen auf wenig Gegenliebe. Dennoch werden wir unser Ansinnen auch in die nächste Legislaturperiode hinübertragen.

Mit freundlichem Gruß
Rita Schwarzelühr-Sutter

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