Frage von Sergej I. • 16.11.2022
Werden die bereits Eingebürgerten einen Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Sehr geehrte Frau Lang,
ich habe in Deutschland ein Masterstudium abgeschlossen und wurde nach paar Jahren Arbeit eingebürgert, wobei ich auf meine bisherige Staatsangehörigkeit verzichten musste. Nun wird viel über das Beibehaltungsrecht gesprochen. Sollten Sie das Gesetz über die Mehrstaatigkeit durchsetzen, wird dieses Recht nur für Neueingebürgerte gelten oder werde ich meine ehemalige Staatsangehörigkeit zurückbekommen dürfen? Könnten Sie auch sagen, wann das Gesetz voraussichtlich in Kraft tritt?
Mit freundlichen Grüßen,
Sergej I.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen