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Ricarda Budke
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Frage von Angela M. •

Sehr geehrte Frau Budke, halten Sie das Verfahren zur Ansiedlung von Red Bull in Baruth/Mark für rechtsstaatlich durchgeführt?

- als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des FNP-Änderungsverfahren wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Gesamt FNP-Verfahrens herangezogen. Die damals eingereichten Einreden (knapp 300 Stück, wie die Märkische Allgemeine Zeitung im Mai 2023 berichtete) werden jedoch nicht berücksichtigt. Quelle: Begründung zum Beteiligungsverfahren zur FNP-Änderung für den BP "Brandenburger Urstromquelle" - Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung https://www.stadt-baruth-mark.de/bekanntmachungen/index.php

- Der Verfasser des Lärmgutachtens erwähnt, dass für das benachbarte Erholungsgebiet strenge Lärmobergrenzen gelten müssten. Diese werden jedoch nicht berücksichtigt. Häuser innerhalb des Ortskerns (z.B. Radeländer Str. 10, 15837) sind angeblich "Randlage Außenbereich". Quelle: Korrespondenz zwischen Stadt Baruth/Mark dem Akustiklabor Berlin und dem LfU, https://fragdenstaat.de/anfrage/schallrahmenplan-baruth-bernhardsmueh/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Fragen bezüglich der Rechtstaatlichkeit des Verfahrens zur Ansiedlung von Red Bull in Baruth und der damit verbundenen Umweltbelange! Jetzt sind schon zwei Monate vergangen und ich will Ihnen endlich antworten, auch wenn ich das noch nicht abschließend tun kann.

Zur Frage Öffentlichkeitsbeteiligung im laufenden FNP-Verfahren: Dazu habe ich von der Landesregierung die Information erhalten, dass sich das Verfahren derzeit in der frühzeitigen Beteiligung befindet und eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts erst im weiteren Verfahren erfolgt. Dann müssten die Dokumente auch öffentlich auf der Seite der Kommune einsehbar sein. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, melden Sie sich gerne nochmal. 

Um auf Ihre erste Fragestellung zur Wasserentnahmeerlaubnis im Rahmen der Ansiedelung von Red Bull zurückzukommen: Ihre aufgeworfenen Fragen sind leider nicht so einfach zu beantworten, da ich keinen Einblick in den Wasserliefervertrag zwischen der WABAU und Red Bull habe. Als Bündnisgrüne Fraktion sind wir jedoch sehr interessiert an der Beantwortung der offenen Fragen! Denn durch die zunehmende Wasserknappheit durch den Klimawandel schauen wir bei Wasserentnahmen – vor allem zukünftig geplanten – genauer hin! Uns ist es wichtig, dass vor allem Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, Wasser zu sparen und etwa Maßnahmen zur Wasserkreislaufführung einführen. Für weitere Informationen zu unseren Positionen schauen Sie gerne in unseren 10-Punke-Plan zur Sicherung unserer Wasserressourcen.

Derzeit haben wir keine Hinweise darauf, dass mit der Übernahme durch Red Bull mehr Wasser gefördert werden soll. Da uns genauere Informationen jedoch fehlen, haben wir diesbezüglich Fragen an das Landesumweltamt und den Wasserversoger gestellt. Die Antworten liegen uns noch nicht vor. Sie können sich sicher sein, dass wir uns der Sache annehmen und ganz genau hinschauen! Unser Credo bleibt, dass wir möglichst sorgsam mit dem Wasser umgehen wollen, um die zukünftige Wasserversorgung – für Mensch aber auch Umwelt - abzusichern. 

Bei den rechtlichen Fragen bzgl. Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder Umweltberichten empfehle ich Ihnen einen Austausch mit den Anerkannten Naturschutzverbänden, die solche Verfahren immer wieder begleiten und über reichlich Erfahrung und Expertise verfügen: Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände | Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (landesbuero.de)

Wenn Sie neue Erkenntnisse haben, können Sie uns diese auch mitteilen. Am besten an: info@gruene-fraktion.brandenburg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ricarda Budke

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