Frage an Ricarda Budke von Josta W. bezüglich Gesundheit
Werden Sie der zweiten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere Paragraf 28 ABS.1 Satz 3, zustimmen, der Menschen , die weiter ihren Beruf ausüben wollen und am gesell. Leben teilhaben wollen zu einer Impfung zwingen kann?
Sehr geehrte Frau. W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meiner Zustimmung als Landtagsabgeordnete des Landes Brandenburg bedurfte es bei der zweiten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht, da es auf Bundesebene verabschiedet wurde. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich großes Vertrauen darauf habe, dass Gesundheitspolitiker*innen, aufgrund wissenschaftlich fundierter Handlungsempfehlungen der STIKO und des Ethikrates sowie weiterer beratender Gremien ausgewogene Entscheidungen getroffen haben und weiterhin treffen werden. Ich gehe davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab dem 15. März gelten soll, den Schutz für besonders gefährdete Gruppen wie Patient*innen und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung erhöht. Gerade für diese Menschen ist eine Corona Infektion besonders gefährlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ricarda Budke