. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Mir sind keine Zahlen darüber bekannt, ob und wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen wegen fehlender Impfung ausgeschlossen wurden.
Die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle, die von den Rundfunkanstalten betrieben werden, wollen wir reduzieren und Doppelstrukturen und Parallelangebote abschaffen. Durch eine Herabsetzung des Finanzierungsbedarfs, wollen wir Spielraum für eine Absenkung des Rundfunkbeitrag schaffen.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Schulunterricht für euch Schülerinnen und Schüler stärker an die Herausforderungen im täglichen Leben angepasst wird. Dazu gehören für uns zum Beispiel Finanzen, Recht und Digitalisierung.
Erstens wollte die CDU/CSU die Verlängerung der Kernkraftwerke durch eine Verordnung lösen, die kein Enddatum nennt. Dies ist rechtlich nicht umsetzbar. Zusätzlich hätte das Atomgesetz geändert werden müssen, damit die Laufzeit über den Winter hinaus verlängert werden kann. Zweitens gab es innerhalb des Koalitionsbündnisses keine Mehrheit für eine Verlängerung der Laufzeit, wenn sie auch aus unserer Sicht richtig wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.5.22 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neu bewertet und sie für verfassungsgemäß gehalten.
Auch dem Bundeswirtschaftsministerium liegen keine Erkenntnisse zu einem akuten Papiermangel vor. Daher kann ich von keinen Plänen zur Beseitigung eines Mangels berichten.