Frage an René Wilke von Anton E.
Sehr geehrter Herr Wilke,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Antwort. Ich habe lange überlegt, ob ich damit zufrieden sein kann, letztlich kann ich das aber nicht. Oder vielleicht habe ich Sie auch nur falsch verstanden.
Das Grundgesetz der BRD schreibt die Gründung und den Betrieb von "Privatschulen" (Schulen in freier Trägerschaft) als Grundrecht fest. Zudem verbietet es die Sonderung von Schülern an Privatschulen nach dem Einkommen der Eltern. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Bundesländer, die Schulen in freier Trägerschaft so zu finanzieren, dass deren Betrieb auskömmlich gesichert ist, ohne dass die Höhe des Schulgeldes einen Teil der Elternschaft ausschließt.
Selbstverständlich ist mir bekannt, dass Sie und die Fraktion der LINKEn sich in Frankfurt (Oder) erfolgreich für den Erhalt eines freiwilligen kommunalen Zuschusses eingesetzt haben. Dafür bedanke ich mich herzlich. Aber es ist eben nicht die Aufgabe der (ohnehin klammen) Kommunen, an dieser Stelle Kürzungen des Landes auszugleichen. (Zudem sind die Kürzungen des Landes um ein Vielfaches höher als der freiwillige Sachkostenzuschuss der Stadt.)
Aus meinem Verständnis des Grundgesetzes kann und darf es nicht Politik der Länder sein, sich zuerst und bevorzugt um Schulen in öffentlicher Trägerschaft zu kümmern und dann, falls noch Geld und/oder guter Wille übrig ist, zu prüfen, wie weit man denn auch freie Schulträger unterstützen kann oder möchte. Die Landesregierungen sind allen Schülern gleichermaßen verpflichtet.
Die SPD und die LINKE haben im Vorfeld der Wahlen bekräftigt, dass sie im Falle eines Wahlsieges die gemeinsame Koalition fortsetzen möchten.
Daher gestatten sie mir, sehr geehrter Herr Wilke, dass ich meine Frage wiederhole: Was wollen Sie und Ihre Fraktion als Regierungspartei im Landtag tun, um die freien Schulen in Brandenburg wieder gerechter und angemessener zu finanzieren?
Mit freundlichen Grüßen
Anton Eibeck