(...) An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die geplante Neuregelung auch andere Gruppen, die einen Dienst an der Gesellschaft leisten, betrifft: So sieht der derzeitige Entwurf der Bundesregierung ebenfalls vor, zusätzliche unentgeltliche Bezüge von Dienstleistenden im Rahmen des Bundesfreiwilligedienst (BuFDi) - wie z.B. Unterkunft und Verpflegung - ebenfalls zu besteuern. Ich würde mir daher wünschen, dass der Gesetzgeber eine einheitliche steuerrechtliche Regelung findet, die Personengruppen, die einen Dienst an der Gesellschaft leisten - unabhängig davon ob dieser im militärischen oder zivilen Bereich erbracht wird - nicht steuerlich belastet. Denn eine grundsätzliche Wertschätzung von freiwilligen Diensten an der Gesellschaft durch den Staat sollte sich nicht nur auf Lippenbekenntnisse beschränken, sondern auch steuerrechtlich seine Anerkennung finden. (...)