Frage an René Röspel von Barbara U. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Röspel
Heute bekam ich folgende Presse- Info:
"URL: http://www.welt.de/hamburg/article901412/Giftmuelltransport_in_Richtung_Hamburg_ist_gestartet.html
28. Mai 2007, 15:05 Uhr
Entsorgung
Giftmülltransport in Richtung Hamburg ist gestartet
Die australische Regierung hat die umstrittene Verschiffung von 60.000 Fässern Giftmüll aus Australien nach Deutschland gebilligt. Auch durch die Hansestadt müssen Fässer per Güterzug transportiert werden. ...Die australische Regierung hat am Sonnabend die umstrittene Verschiffung von 60.000 Fässern Giftmüll aus Australien nach Deutschland gebilligt.... Die Fässer müssen per Güterzug durch die Hansestadt transportiert werden, wahrscheinlich über die Güterumgehungsbahn Nord, die durch Alsterdorf, Barmbek und andere Stadtteile führt. Zu dieser Route gibt es keine wirkliche Alternative, auch wenn die Bahn den Transportweg geheim halten möchte. Die Anwohner des Schienenstranges sind deshalb in Sorge. Sie fordern nicht nur genaue Auskünfte über diesen Transport, sondern über alle Güterzüge mit gefährlicher Fracht, die über die Umgehungsbahn gefahren werden.
NRWs Umweltminister will Entsorgung verhindern ..."
Wie kann es angehen, daß Gifttransporte losgeschickt werden, wenn noch nicht einmal feststeht, daß NRW die Vernichtung übernimmt?
Hat das Bahnunglück in Tornesch nicht gereicht? Wer denkt an die Meere? Geld kann man nicht trinken.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
vielen Dank für Ihre Frage nach Giftmüllimporten aus Australien, auf die ich leider erst heute eingehen kann. Dafür bitte ich um Verständnis. Wie Sie sicher wissen, haben die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Einfuhr von Sondermüll aus Australien inzwischen untersagt, wenngleich NRW aus meiner Sicht sehr spät reagiert hat.
Insofern war die Meldung, der Transport sei gestartet, ein wenig verkürzt und ist inzwischen erledigt. Grenzüberschreitende Abfalltransporte benötigen nämlich die Genehmigung des Ausfuhrlandes, die Genehmigung sämtlicher Durchfuhrländer sowie die Genehmigung des Einfuhrlandes. Diese Regelungen sind Teil des so genannten Basler Übereinkommens, das internationale Abfalltransporte regelt. Deutschland ist seit dem 20. Juli 1995 Vertragsstaat dieser am 5. Mai 1992 in Kraft getretenen Konvention, der mittlerweile rund 170 Staaten beigetreten sind. Mit der Basler Konvention wurden weltweit geltende Regelungen über Zulässigkeit, Genehmigung und Kontrolle von Exporten gefährlicher Abfälle getroffen. Entscheidungen über den Ex- und Import von gefährlichen Abfällen in Deutschland liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Insbesondere sollen hierdurch Staaten geschützt werden, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Der Export gefährlicher Abfälle aus OECD-Staaten in alle Staaten außerhalb der OECD ist grundsätzlich untersagt. Ich halte aber auch den Export von Giftmüll (und den damit verbundenen Risiken und Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung) von einem hoch entwickelten Staat wie Australien in den anderen quer über den Globus für nicht vertretbar. Wo solche Transporte rechtlich noch nicht zu verhindern sind, sollten (auf internationaler Ebene) die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Gefahrstoffe am Ort ihrer Entstehung umweltfreundlich beseitigt werden müssen.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse,
Mit freundlichen Grüßen
René Röspel