Frage an René Röspel von Udo G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Röspel!
Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Frage: Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
U. Gerhard
Sehr geehrter Herr Gerhard,
vielen Dank für Ihre allgemeine Frage zum Thema Datenschutz, welche Sie über das Portal abgeordnetenwatch gestellten haben.
Unser Grundgesetz garantiert dem Einzelnen über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (wobei dieses Recht natürlich wie fast alle Grundrechte nicht schrankenlos ist, sondern bei der Kollision mit anderen Grundrechten abgewogen werden muss). Aufgabe des Staates ist es somit, dieses Grundrecht zu wahren und zu schützen. Die SPD-Bundestagsfraktion verteidigt dieses Recht zum Beispiel durch Ablehnung des durch CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz.
Neben möglichen staatlichen Eingriffen in den Datenschutz, die verhindert werden müssen, erscheint mir aber die missbräuchliche Nutzung von Daten durch Unternehmen aktuell fast noch problematischer. Hier zeigt sich, dass unser deutsches Datenschutzverständnis leider mit dem in anderen Ländern nicht vereinbar ist. Wenn ausländische Firmen dann ihre virtuellen Dienste hierzulande anbieten, kann dies schnell zu einem Konflikt werden, der von deutscher staatlicher Seite allein nur noch schwer zu lösen ist. Als ebenfalls problematisch sehe ich die Tendenz, dass einige Bürgerinnen und Bürger nach meinem Empfinden zu offen mit ihren persönlichen Daten umgehen. Allerdings liegt dies in der Verantwortung jedes Einzelnen und nicht unbedingt des Staates.
Als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung beschäftige ich mich in meiner politischen Arbeit vergleichsweise wenig mit dem Thema allgemeiner Datenschutz. Im Rahmen meiner Berichterstattungen setzte mich aber zum Beispiel im Bereich der klinischen Studien dafür ein, dass sensible persönliche Gesundheitsdaten sicher verwahrt und diese nur für Experimente genutzt werden, zu denen der oder die Betroffene auch zugestimmt hat. Auch im Bereich der Sicherheitsforschung streite ich dafür, dass das Motto „privacy by design“ von Anfang an gilt. Bei Themen, die sich mit anderen Aspekten des Datenschutzes, zum Beispiel im Internet oder am Arbeitsplatz befassen, vertraue ich (wie sie in meinen Fachbereichen) auf die Expertise meiner SPD-Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wo die SPD-Bundestagsfraktion beim Thema Datenschutz steht, dann empfehle ich Ihnen die Seite http://www.spdfraktion.de/themen/datenschutz .
Ich hoffe Ihr Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
René Röspel