Frage an René Pönitz von P. W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pönitz,
wie stehen Sie dazu, dass
- die Beamten des Landes Berlin die am schlecht bezahltesten Beamten des Bundes sind, während z.B. die Staatssekretäre des Landes Berlin nach wesentlich höherem Bundesniveau bezahlt werden? (Landesgesetz wurde an Bundesgesetz/-alimentation gekoppelt)
- dass die Diäten der Abgeordneten des Landes Berlin sich NICHT (wie früher) nach der Erhöhung der Beamtengehälter des Landes richtet?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr W.,
Bitte entschuldigen Sie die kleine Zeitverzögerung bei der Beantwortung dieser Frage.
Zu Frage 1:
Unbenommen der Fragestellung, ob die Gehälter für Staatssekretäre angemessen sind oder nicht, sehen wir ein erhebliches Problem bei der Bezahlung der Berliner Lehrkräfte.
Zum einen besteht eine Differenz zwischen der Bezahlung von Angestellten und Beamten, die wir ebenso beseitigen wollen wie die zwischen Grund- und Oberschullehrern. Über alle Lehrkräfte hinweg sehen wir ebenso das Problem, dass die Berliner Lehrkräfte das Schlusslicht im Bundesvergleich darstellen, wodurch Berlin den Mangel an Lehrkräften kaum lösen kann.
Auch ist die Besoldung der Beamten der Justiz (Richter und Staatsanwaltschaft) an dieser unteren Skala im Bundesvergleich und nach Aussagen des Richterbundes zwischenzeitlich verfassungswidrig. Hier müsste eine Angleichung der Besoldung aller Bundesländer vorgenommen werden, denn Wettbewerb und gegenseitiges Überbieten darf es für öffentliche Aufgaben nicht geben.
Zu Frage 2:
Die aktuelle Form bietet den Vorteil, dass die Abgeordneten nicht mehr selbst über die Erhöhung entscheiden, sondern dass die Lohnentwicklung verschiedener Berufsgruppen herangezogen wird.
Ich persönlich sehe mich befangen, falls ich als gewählter Abgeordneter über eigene Diäten zu entscheiden habe. Daher befürworte ich die amerikanische Idee, dass Änderungen an der Besoldungsmodalität erst nach Neuwahl des Parlaments in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen,
René Pönitz