René Ohnemüller
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Daniel M. •

Frage an René Ohnemüller von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ohnemüller,

sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Michalik,

das Zugangserschwerungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen) wurde von der aktuellen Regierung in das Leben gerufen, um vorrangig gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu können (ich gehe davon aus, dass Sie dies mit Zugangserschwernisgesetz meinten). Dazu soll das BKA entsprechende Internetseiten indizieren und mit Hilfe der Provider sperren, bzw. löschen können. Insofern verletzt dieses Gesetz im ersten Ansatz meiner Meinung nach sicherlich nicht unsere Grundrechte gemäß Grundgesetz.

Neben der Besonderheit der staatlichen Strukturierung ist eine Gesellschaft charakterisierbar durch gemeinsame Elemente an geschichtlicher Tradition, kulturellen Gewohnheiten und religiös oder ethisch-moralisch sowie wirtschaftlich geprägten Wertvorstellungen. Diese Aspekte fließen in die Gestaltung von Erziehung, Bildung und Ausbildung ein. Das Internet beschreibt eine ständig fortschreibende Anforderung, die durch den technischen Fortschritt und der Globalisierung an uns herangetragen wird. Ich sehe deshalb das Internet als einen wichtigen Baustein unserer Gesellschaft an, betone jedoch noch einmal, dass die gesetzlichen Vorgaben auch im Internet eingehalten werden müssen, um so zum Beispiel Kinder oder andere Minderheiten vor Missbrauch zu schützen und deren Grundrechte zu waren.

Weil mit dem Gesetz der Versuch gestartet wurde, Kinder in unserem Land zu schützen, bin somit ich und die Familien-Partei dem Gesetz gegenüber im ersten Ansatz positiv eingestellt. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Einführung des Gesetzes den demokratischen Gegebenheiten unterlag und vorher das Für und Wieder abgewogen wurde, spricht in unserer Auffassung für die Anerkennung des Gesetzes. Das Interpretationsmöglichkeiten bei Gesetzen entstehen und ggf. Nachbesserungen gemacht werden müssen, ist ebenfalls ein Prinzip unserer demokratischen Rechtsordnung und aus unserer Sicht eine Aufgabe für die kommenden Monate.

Es soll durch eine falsche Auslegung des Gesetzes keine s.g. Zensur von freien Internetseiten gefördert werden. Dies wäre dann sicherlich meiner Auffassung nach ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Ich bin mir sicher, dass sich unser Bundesverfassungsgericht früher oder später mit dem Thema "Verstößt das Zugangserschwerungsgesetz gegen das Grundrecht" beschäftigen wird. Die Verfassungsrichter werden sich dazu sicherlich die Meinungen von Experten anhören müssen und dann diesen Fall, ggf. auch Folgefälle, entscheiden.

Im Vertrauen auf unsere funktionierende Demokratie, in der nicht alle Entscheidungen ohne Hinterfragung hingenommen werden, bin ich der Meinung, dass wir mit dem Gesetz einen guten Start gemacht haben und sicherlich sinnvolle Anpassungen in den nächsten Monaten erreichen werden, die der Meinung einer rechtschaffenden Mehrheit in unserem Land Rechnung tragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit meine Meinung zu Ihrer Frage wiedergeben konnte.

Mit freundlichen Grüßen
René Ohnemüller