Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?
Sehr geehrter Herr Bochmann,
der Anteil kurzer Strecken im Auto ist im ländlichen Raum ungleich höher als in Städten. Mangelnde Sicherheit und ein Gefühl latenter Gefährdung hält viele Menschen davon ab, selbst auf kurzen Wegen von einem Ort zum anderen das Rad zu nutzen. Dabei liegt auch hier ein großes ungenutztes Potential.
Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat der AfD.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de
Nein, durch eine generelle Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten außerorts, sehe ich keine erhöhte Sicherheit für Fahrradfahrer.
Das Problem der Bewohner im ländlichen Raum ist nicht der Anteil kurzer Strecken. Die Herausforderung zur Lebensführung bestehen hier in langen Strecken. Diese gilt es, in eigenverantwortlicher Entscheidung der Bürger, unter Verwendung des eigenen Fahrzeugs zu ermöglichen. Eine sachlich nicht hinreichend abgewogene Behinderung eines Verkehrsmittels beschränkt die Lebensqualität.