Frage an Renate Schmidt von Mechthildis H. bezüglich Finanzen
frage an für eine Psychologin mit eigener Praxis (Gewerbetreibende ?).
Sie hat 2 Autos, die nicht auf "das Geschäft" laufen, sondern privat sind. Da sie auf dem Land wohnt, ist eines für sie selbst, das andere für die beiden erwachstenen Kinder, die studieren und mobil sein müssen, da die öffentlichen Verkehrsverbindungen sehr schlecht sind.
Eines davon, (das Zweitauto) käme für die Abwrackprämie in Frage - jetzt sagte uns ein Automechaniker, dass die Prämie für Gewerbetreibende nicht gilt. Nachdem was jetzt mit den Harz IV-Empfängern kursiert ist eine solche Regelung schon anzudenken.
Bitte um verbindliche Antwort.
Wird diese Prämie dann als steuerliches Einkommen beim Finanzamt verwertet?
Erfüllen würden wir nach der Richtlinie, die wir bis jetzt kennen schon die Bedingungen zur Abwrackprämie.
Oder können Sie uns eine staatliche Stelle nennen, die in unserer nächsten Umgebung ist (Kelheim/Regensburg), bei der wir uns genau erkundigen können.
Danke für die Antwort
Sehr geehrte Frau Heiß,
wenn das Auto auf eine Privatperson zugelassen ist, kommt es für die Abwrackprämie in Frage. Auch ein Freiberufler kann als Privatperson die Umweltprämie (Abwrackprämie) erhalten. Sowohl das alte wie auch das neue Fahrzeug müssen aber auf die Person zugelassen sein oder werden - die Firma darf nicht im Fahrzeugschein stehen. Sollte das Auto auf ein Gewerbe zugelassen sein, z.B. auf eine OHG oder eine GmbH dann kommt das Auto für die Abwrackprämie nicht infrage.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt