Frage an Renate Schmidt von Stefan S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
als niedergelassener Facharzt und SPD-Sympathisant bringt es mich zunehmend auf die Palme, mit welchen Lügen die Gesundheitsministerin arbeitet. Von Ihr wird immer behauptet, dass durch die Honorarreform wir Ärzte im niedergelassenen Bereich 2009 mehr Geld erhalten sollen. Fakt ist jedoch, und das ist in allen Bundesländern ähnlich, das mir als Urologe zur Behandlung meiner Patienten nur ein Regelleistungsvolumen in Höhe von 28,66€ zur Verfügung gestellt wird. Hiermit sind alle Ultraschalluntersuchungen, Gespräche, Blasenspiegelungen, Prostatabiopsien, Hausbesuche, Krebsbehandlungen abgegolten. Für dieses Honorar kann keine Medizin zur Verfügung gestellt werden, die der Behandlung von Privatpatienten entspricht, für die ich das zehnfache an Honorar bekomme. Die Zweiklassenmedizin ist daher für mich als Resultat der Gesundheitspoliltik der Großen Koalition gesetzlich vorgeschrieben. Wie verträgt sich dies mit dem Selbstbild einer sozialdemokratischen Partei, die gerade dafür einsteht, dass jeder unabhängig vom Einkommen die gleich gute Medizin erhält. Die Lösung kann nicht sein, die Privatpatienten auf dass schlechtere Niveau von Kassenpatienten herabzustufen. Die Lösung muss sein: Gute Medizin für Alle!
Wie wollen Sie dies erreichen?????
Sehr geehrter Herr Stark,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich stimme Ihrer Forderung nach guter Medizin für Alle uneingeschränkt zu.
Zur Honorarreform: Auf meine Nachfrage im zuständigen Ministerium für Gesundheit wurde ich auf den Brief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verwiesen, der auch Ihnen in den letzten Tagen zugegangen sein müsste. In diesem Brief sind alle wichtigen Vorteile der Honorarreform, aber auch weitere, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewünschte Verbesserungen enthalten, darunter auch der Wunsch nach Einführung zusätzlicher Regelleistungsvolumina.
Ergänzend dazu liegt mir auch ein Informationsschreiben von Ulla Schmidt selbst vor. In dem Schreiben verweist die Ministerin auf Missverständnisse, die durch die Honorarreform entstanden seien. Viele Ärzte verwechselten „die Mengenbegrenzung über die Regelleistungsvolumina mit den tatsächlich zu erwartenden Honorarsummen.“ Sie verweist auch darauf, dass das Geld nicht bei Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenkassen versickert, sondern den niedergelassenen Ärzten „in voller Höhe“ zur Verfügung gestellt wird.
Ich bin mir nicht im Klaren darüber, inwiefern genannte Punkte möglicherweise auf Sie zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie, Ihre Anfrage direkt an das zuständige Gesundheitsministerium zu richten. Gerne leite ich sie auch weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt MdB