Frage an Renate Schmidt von Marion A. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
für Kinder die vor 1992 geboren wurden, wird lt. Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nur ein Jahr Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung in der Rentenversicherung angerechnet, ab 1992 pro Kind 3 Jahre. Wie steht es da mit der Gleichbehandlung der Mütter?
Vor 1992 gab es nur ein Jahr Erziehungsurlaub, die Kinder konnten erst ab dem 3. Lebensjahr einen Kindergartenplatz erhalten, von den damaligen Öffnungszeiten der Kindergärten ganz zu schweigen. Die 2 Jahre dazwischen mußten die Eltern selbst eine Aufsicht für ihre Kinder organisieren oder die Frauen konnten keinem Beruf nachgehen. Sie kennen das ja. Es läge doch nahe, allen Frauen die gleiche Anerkennung für die Kindererziehung zu gewähren und die Frauen, die vor 1992 Mütter wurden, nicht auch noch weiter zu benachteiligen, das waren sie damals schon. Es wäre schön, wenn sich jemand auch mal für die inzwischen älteren Mütter einsetzen würde, die aufgrund von Kindererziehung künftig wenig Rente erhalten werden. Ob da noch eine andere Rechtslage erreicht werden kann?
Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihren bisherigen Einsatz!
Sehr geehrte Frau Abend,
die SPD-Bundestagsfraktion hat, als die Rentenversicherungsjahre eingeführt wurden, aus der Opposition heraus versucht, auch für die Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Versicherungsjahre zu erreichen. Dies ist von der konservativ-liberalen Koalition unter Hinweis auf die sehr hohen Kosten abgelehnt worden, und es gibt dazu höchstrichterliche Entscheidungen, die besagen, dass diese Stichtagsregelung zulässig ist, auch wenn sie zu Ungleichbehandlungen führt.
Mir persönlich tut das leid. Auch ich gehöre zu den Frauen, die für ihre drei Kinder jeweils nur ein Versicherungsjahr angerechnet bekommen. Ich freue mich aber, dass es für die Mütter meiner Enkelkinder besser aussieht.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt MdB