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Frage von Reiner-Michael S. •

Frage an Renate Schmidt von Reiner-Michael S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich bin DDR Fluechtling ( 1956 mit meinen Eltern geflohen, Fluechtlingsausweis A ist vorhanden) und lebe seit veinigen Jahren auf Teneriffa. Wie ich jetzt erfahren habe ist vor ungefaehr 11/2 Jahren ein Gesetz verabschiedet worden, wonach DDR Fluechtlinge eine Entschaedigungsunterstuetzung oder so etwas aehnliches bekommen sollten.
Meine Bitte nun an Sie, koennten Sie mich ueber dieses Gesetz informieren und gegebenenfalls sagen, was ich machen muss , um diese Hilfe zu bekommen.
Ich weiss, das Sie viel Arbeit haben, waehren Ihnen doch sehr dankbar, in absehbarer Zeit eine Antwort von Ihnen zu erhalten. Fuer Ihre Bemuehungen bedanke ich mich im vorraus und verbleibe mit freundlichen Gruessen R.Schumacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schumacher,

Sie meinen sicherlich das "Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" (Drucksache 16/5532).

Hinter diesem Gesetz steckt folgende Idee: Das politische Unrecht an Opfern der SED-Diktatur soll anerkannt und ihre Situation verbessert werden, indem ihnen finanzielle Leistungen für erlittenes Unrecht zugesprochen werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Opferpension in Höhe von 250 Euro monatlich für diejenigen Personen vor, die insgesamt mindestens sechs Monate eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechts- staatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung erlitten haben und bedürftig sind.

Das Gesetz richtet sich also nicht allgemein an DDR-Flüchtlinge. Sollten Sie aber noch während ihrer Zeit in der DDR, aufgrund ihrer politischen Tätigkeit, zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt worden sein, können sie eine entsprechende Entschädigungsrente beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt MdB