Frage an Renate Schmidt von Florian A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Schmidt,
bei mir hat sich jemand Geld (in meinen Augen unter Vortäuschung falscher Tatsachen) geliehen, mir wurde verschwiegen, das eine eidesstattliche Versicherung vorlag, ich wurde permanent vertröstet, Wechsel wurden mir abgezeichnet (im Rahmen einer Ratenzahlung) und diese nicht einem einzigen Zeitpunkt korrekt bedient.
Die Ausstellung der Wechsel erfolgte an einem öffentlichen Ort (sprich Restaurant) gegengezeichnet, ohne das von meiner Seite dort Druck ausgeübt werden konnte! Von der Rückzahlung hängt inzwischen meine persönliche Existenz ab! Als es um das Rückzahlen ging, tauchte eine Rechtsanwalt auf und behauptete es läge Nötigung vor und bat mich zu einem Termin, dort sollte ein Vergleich über Betrag X erfolgen, eine schriftliche Bestätigung des Vergleiches erhielt ich nicht! Wegen diesem Umstand schaltete ich einen Rechtsanwalt ein, der mein Anliegen, m.E. nach nur mässig verfolgte, sprich die strafrechtliche Relevanz wurde negiert, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eh einstellt, trotz Eingehungsbetrug, auf Grund der Behauptung der Nötigung, diese erfolgte dadurch, weil ich nachfragte wann, mein Geld kommt und weil ich sagte , wenn diese Sache nicht geregelt wird, möchte ich eine strafrechtliche Überprüfung! Sämtliche Anwälte die ich beauftragte, wollten das reguläre Mahn- und Vollstreckungsverfahren zu meinen Lasten, aber die strafrechtliche Prüfung wurde meist mit dem Argument, die Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren ein, abgeraten!
Meine Frage konkret, wie wird der Anwalt, den ich bezahlen muß, überprüft, das meine Interessen vertreten werden, wieso werden Offizialdelikete einfach eingestellt, ohne große Prüfung, das Anwälte davon abraten, und was berechtigt Rechtsanwaälte mir mit Strafanzeigen "legal zu drohen", während selbe Worte meinerseits als Nötigung gelten? Haben Anwälte "gleichere Rechte"? Wer schützt eigentlich den Rechtsstaat, oder ist dieser nicht existent? Danke für Ihre Antwort!
MfG Florian Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
natürlich müssen sich Rechtsanwälte ordentlich verhalten. Ihre Unterstellung, dass Rechtsanwälte allgemein böswillig und über dem Gesetz stehend agieren, ist aber sicherlich nicht aufrecht zu erhalten.
Darüber hinaus bitte ich Sie zu verstehen, dass ich, als Teil der Legislativen, Ihnen keine Rechtsauskünfte geben darf und mich in laufende Verfahren nicht einmische.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt