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Frage von Erich H. •

Frage an Renate Schmidt von Erich H. bezüglich Finanzen

Werte Frau Schmidt,

Sie sind bereits sehr lange im Bundestag und können meine Frage bestimmt gut beantworten.
Vor hundert Jahren gab es noch keine Einkommenssteuer. Heute bleibt bei einem gut verdienenden Bürger noch 50% übrig, warum?
Anschließend nimmt es der Staat an den Tankstellen, bei den Stromkosten beteiligt er sich mit über 40%. Ist es vielleicht falsch, Politiker die Leitung eines Staates anzuvertrauen?
Im Bundeshaushalt 2006 sind die Pensionszahlungen für ehemalige Bundeskanzler, Bundespräsidenten, Minister und Abgeordnete nicht mehr extra ausgewiesen. Können Sie mir bitte den genauen Betrag mitteilen? Bitte auch die entsprechenden Zusatzkosten Beihilfeleistungen mit berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

E. Humplik

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Humplik,

der Spitzensatz der Einkommenssteuer liegt zurzeit bei 42% und damit um 14% unter dem Satz der noch in den 80er Jahre verlangt wurde.

Es ist zwar richtig, dass eine einheitliche Einkommenssteuer, damals die „Reichseinkommenssteuer“, erst 1920 in der Weimarer Republik eingeführt wurde, ähnliche personenbezogene Steuern existierten jedoch schon im 19. und sogar schon im 18. Jahrhundert.

Wer sollte Ihrer Meinung nach am besten einen Staat leiten? Bankmanager? Diese rufen gerade nach der Politik, damit das Schlimmste verhindert wird. Wir leben in einer Demokratie in der ein jeder Bürger aktiv Politik mit gestalten kann. Man kann selber politisch aktiv werden und sich um ein Amt bemühen und man kann Politiker wählen und auch abwählen. Kein Politiker ist als Politiker geboren, er ist Teil der Gesamtgesellschaft so wie es die Krankenschwester, der Polizist und der Firmenmanager sind. In anbetracht der Tatsache, dass wir in unserem Staat seit mehr als 60 Jahren in relativem Wohlstand sowie in Frieden mit allen unseren Nachbarn leben, ist die Erfolgsbilanz der deutschen Politiker sicherlich nicht die schlechteste.

Des Weiteren hatten Sie sich nach den Pensionszahlungen für ehemalige Bundestagsabgeordnete sowie Mitgliedern der Regierung erkundigt.

Detaillierte Zahlen werden jeweils für den Alterssicherungsbericht errechnet. Dieser wird einmal pro Wahlperiode erarbeitet, so dass der aktuelle Bericht von 2005 ist und dessen Zahlenmaterial von 2003. Sie können Ihn auf der Internetseite des Bundestages einsehen (Drucksache 16/906).

Laut Gesetz haben ehemalige Bundeskanzler, Bundesminister, Bundespräsidenten und Bundestagsabgeordneten folgende Pensionsansprüche:

Bundeskanzler: 2.278,43 € (nach 2 Jahren Regierungszugehörigkeit) bis
10.633,89 € (nach 18 Jahren Regierungszugehörigkeit)

Bundesminister: 1.971,48 € (nach 2 Jahren Regierungszugehörigkeit) bis
9.227,25 € (nach 18 Jahren Regierungszugehörigkeit)

Bundespräsident: die ehemaligen Bundespräsidenten erhalten nach Ausscheiden einen Ehrensold in Höhe der bisherigen Amtsbezüge. Bei derzeit jährlichen Bezügen von 199.000 € im Jahr wären das 16.583,33 € im Monat.

Bundestagsabgeordnete: 184 € (nach 1 Jahr Zugehörigkeit) bis 4.954 € (bei 18 Jahren Zugehörigkeit)

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt