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Frage von Dietmar G. •

Frage an Renate Schmidt von Dietmar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich hatte Ihnen am 22. 11. 2007 eine Frage zur Rentenberechnung für ehemalige DDR - Flüchtlinge gestellt, also Personen, die bereits vor dem Fall der Mauer Bürger der Bundesrepublik waren. Heute wird die Rente dieses Personenkreises nicht nach den Regeln des FRG berechnet, sondern nach dem RÜG, das es zu dem Zeitpunkt unserer Einbürgerung überhaupt noch nicht gab. Das RÜG wurde für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen. Das Beitrittsgebiet gibt es seit dem 18. 05. 1990. Wir waren also nie Bürger des Beitrittsgebietes, werden aber zu unserem erheblichen materiellen Nachteil rentenrechtlich als solche behandelt.

Sie haben mir meine Fragen am 11. 12. 2007 beantwortet.
Sie hatten sich die Positionen des Abgeordneten Ottmar Schreiner zu eigen gemacht, der die Ansichten zu unserem Anliegen in vollem Umfang teilt.
Sie hatten darauf verwiesen, daß die für die Rentenfragen zusändige Abgeordnete der SPD - Fraktion unterrichtet wurde, daß hier Handlungsbedarf besteht.
Da sich Frau Nahles bisher in Schweigen gehüllt hat, möchte ich Sie fragen:

Können Sie uns Auskunft geben wie der Stand der Bearbeitung dieses Themas ist?

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Grabner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grabner,

Ottmar Schreiner hat sich schon der Sache angenommen und wir haben schon seit längerer Zeit für kommenden Montag ein Treffen vereinbart um die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Am besten, Sie wenden sich danach wieder an Ottmar Schreiner, der kann Sie dann über das weitere Vorgehen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt, MdB