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Frage von Michael D. •

Frage an Renate Schmidt von Michael D. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

nachdem meine Frau und ich beschlossen hatten für Nachwuchs zu sorgen und dieser auch glücklich auf die Welt kam im Jahre 2006 ( d.h. kein neues Elterngeld wie ab 2007 ) wurde es natürlich vom Lohn etwas enger. Vom Staat bekommt man 154 € im Monat als Zusatz , reicht gerade für die Unterhaltskosten des Kleinen.

Verdienst gibt es also auch nur von einem Elternteil. Aufgrund der Geldsituation dachten wir komm Frau arbeite 1 Tag in der Woche damit ein Taschengeld ( Auf Lohnsteuerkarte 5 :3 ) noch dazu kommt un dein wenig abwechslung dazu . Gearbeitet wird max. bis 400 € Brutto. Ich betone max. !!! Das Ende blühte uns jetzt als wir eine Nachzahlung von 1000 € hatte für ein halbes Jahr Arbeit meiner Frau. Will der Staat nicht das eine Frau ein wenig Alltag erlebt trotz der Kindererziehung oder warum schadet man einer Familie noch zusätzlich mit Nachzahlungen an das Finanzamt?

Langsam scheint es mir so , dass wir als Arbeiter bzw. Kleinfamilie nur noch geschröpft werden. Sehe es schon fast so als Nichtarbeitende Familie zahlt der Staat schon fast soviel wie wenn eine Familie arbeitet. Welche Ziele sind des , die der Staat verfolgt. Schaden von jungen Familien oder Fördern von Auswandern ? Genauso kristallisiert sich schon heraus , das Familien mit dem neuen Elterngeld Nachzahlungen tätigen müssen.
Ich finde die Steuern an Familien dienen nicht der Kindesförderung oder das Entstehen von Kleinfamilien. Ebenso kann ich nur sagen , es ist traurig wenn Städte dir 4 Wochen auf Jahresende erst sagen können ob und wann das Kind einen Kinderplatz hat. wir als Familie sind wirklich daran zu überlegen ob wir nicht das Land wechseln.!!!

Bitte um Stellungsnahme

MfG

Michael Dubberke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dubberke,

ich verstehe nicht, warum Sie und Ihre Frau 1000€ zurückzahlen mussten, denn die Regelung beim Erziehungsgeld ist klar: „Wird von der berechtigten Person während des Erziehungsgeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, werden die voraussichtlichen Einkünfte (Sonderzuwendungen bleiben unberücksichtigt) aus dieser Teilzeittätigkeit – nur für die Dauer der Tätigkeit – mit berücksichtigt. Pauschal versteuertes Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) wird nicht berücksichtigt.“ (Auszug aus einer Broschüre zum Erziehungsgeld vom Bundesfamilienministerium).

Den Grund, warum Sie das Geld zurückzahlen mussten, kann ich Ihnen ohne die Unterlagen leider nicht sagen, denn das Einkommen Ihrer Frau war ja offenbar lediglich ein Minijob, den sie sicherlich auch pauschal versteuert hat. Sie sollten Sich daher am besten an einen Angeordneten aus Ihrem Wohnort wenden, um in der Bürgersprechstunde dies zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt