Frage an Renate Schmidt von Elke J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
seit dem 1. Januar 2008 gilt für den Kauf von Skikarten der reduzierte Mehrwert-/Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Warum wurde der Steuersatz für dieses nicht unbedingt notwendige Hobby reduziert und warum gilt z. B. für Babywindeln bis zum heutigen Tag der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München
Elke Jonas
Sehr geehrte Frau Jonas,
leider haben Sie Recht.
Einer wünschenswerten steuerlichen Begünstigung der Lieferung von Baby- und Kleinkinderartikeln steht höherrangiges EU-Recht entgegen. Die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen. Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. Dies gilt ausdrücklich auch für Babywindeln, da die betreffende Richtlinie nur die ermäßigte Besteuerung der Lieferungen von medizinischen Geräten bzw. Hilfsmitteln und sonstigen Vorrichtungen zulässt, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind.
Leider dürfen wir daher auf Bundesebene für Babywindeln nicht den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einführen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt