Frage an Renate Schmidt von Michel V. bezüglich Familie
Durchsetzung des Umgangsrechts:
Ihre Antwort vom 16.06.2008 an Herrn Hövelmann: "....Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld (§ 33 FGG)."
Sehr geehrte Frau Schmidt,
besteht bei dieser Art von Zwangsmaßnahme nicht die Gefahr einer weiteren Kränkung, wird die Umgangsvereitlerin daraufhin nicht noch stärker nach Vergeltung sinnen, um den Ungangsbegehrer zu bestrafen? Gibt es belastbare wissenschaftliche Langzeituntersuchungen dazu, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung des Umgangs am wirksamsten sind?
Mit freundlichen Grüßen,
Michel Voss
Sehr geehrter Herr Voss,
Herr Hövelmann hatte mich nach den rechtlichen Möglichkeiten gefragt, um ein Umgangsrecht durchzusetzen. Das heißt nicht, dass ich es für besonders sinnvoll halte, in solchen Situationen gleich mit Zwangsgeld etc. vorzugehen.
Ich bin der Meinung, dass ein gütige und einvernehmliche Lösung für den Umgang mit Kindern die beste Lösung für alle beteiligten ist.
Wissenschaftliche Langzeituntersuchungen zu diesem Thema sind mir nicht bekannt. Aber Sie können sich ja mal bei Justizpolitikern erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt