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Frage von monika h. •

Frage an Renate Schmidt von monika h. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Ich habe gerade erfahren, dass mein Sohn ab dem 25. Lebensjahr kein Kindergeld mehr erhält und die Krankenversicherung selbst bezahlen muss. Er macht gerade auf dem 2. Bildungsweg das Abitur nach, besucht nächstes Jahr die 12. Klasse der BOS und wird im Lauf des Schuljahres 25 Jahre alt. Er bekommt ca. 430 Euro Bafög, bezahlt 240 Euro für Miete in der Wohngemeinschaft, muss dann noch ca. 100 Euro Krankenkasse bezahlen, so dass ihm etwa 100 Euro zum leben (abzüglich Fahrtkosten zur Schule, später dann Studiengebühren und Kosten für Lehrmaterial) bleiben. Das heißt, es bleibt ihm nichts zum Leben übrig.
Die Eltern können ihn nicht unterstützen, da beide Geringverdiener sind.
Bedeudet das nun, dass unser Sohn nicht studieren kann?
Eine Verlängerung von Kindergeld und Familienversicherung aufgrund von Zivil- oder Wehrdienst entfällt.
Wovon soll er leben, wenn er aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, zusätzlich zum Studium zu arbeiten?
Wie kann es sein, dass Studenten unterhalb des Existenzminimums fallen und keinerlei soziale Unterstützung erfahren? Diese jungen Menschen sind DAS POTENTIAL dieser Gemeinschaft.
Gibt es für Studenten irgendeine Möglichkeit, auch nach dem 25. Lebensjahr ihre Ausbildung zu vollenden, auch dann, wenn die Eltern - übrigens aufgrund von Kinderreichtum - verarmt sind?
Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, würden Sie sich dann dafür einsetzen, zum Beispiel indem Sie sich für ein entsprechendes Gesetz stark machen?

Mit freundlichen Grüßen
Monika Herz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Herz,

es ist schwer für mich, ohne den Sachverhalt genau zu kennen, Ratschläge zu erteilen.

In bestimmten Fällen kann Ihr Sohn Wohngeld beantragen. Er sollte sich bei seinem Bafög-Amt hierzu beraten lassen. Wenn Ihr Sohn aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, kann es sein, dass er Anrecht auf staatliche Hilfen hat. Auch hierzu sollte er sich beraten lassen.

Falls Ihr Sohn die Bedingungen nicht erfüllt, dass er oben genannte staatliche Hilfen in Anspruch nehmen kann, gibt es als letzte Möglichkeit noch Studienkredite. Zu zinsgünstigen Konditionen kann Ihr Sohn über die KfW einen Kredit erhalten, den er nach Abschluss seines Studiums – wenn er dann verdient – wieder zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt