Frage an Renate Schmidt von Karin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
bereits vor Jahren wurde durch das Bündnis 90 die Grünen das Gutachter(un)wesen in Deutschland thematisiert. Dennoch will dieses Thema offensichtlich niemand antasten.
Das Gutachter, welche zu meist auch Kassenärtze sind, wider besseres Wissen gegen Geschädigte begutachten, liegt ja eigentlich schon in der Natur der Sache. Wer beißt schon die Hand die ihn füttert. Nur so kann es geschehen, daß Menschen die durch ihren Beruf schwerst geschädigt sind nicht zu ihrem Recht kommen. Auch den Krankenkassen entsteht hierdurch ein imenser Schaden, da die Beitragszahler deswegen für Kosten aufkommen müssen, welche eigentlich z.B. von den Berufsgenossenschaften getragen werden müssten und dies in Zeiten der ohnehin leeren Kassen.
Wie gesagt, wer zahlt schafft an und dies ist ja hinlänglich bekannt. Selbst Gutachter mit denen sich bereits die Gerichte beschäftigen mußten, werden weiterhin eingesetzt.
Es sollte doch ein Leichtes sein, daß Gutachterwesen dahingehend zu verändern, daß diese vollkommen unabhängig begutachten können und Niemandem verpflichtet sind.
Warum hat Niemand ein Interesse daran?
Ich finde diesen Zustand untragbar und bin damit als Bürger (und Wähler) dieses Landes wohl nicht allein. Ich denke, wenn die Politik endlich einmal solche Mißstände und Ungerechtigkeiten in unserem Land regeln würde, würde sie auch wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen.
Ich habe mich an Sie gewandt, weil ich der Meinung bin, Sie sind eine der wenigen Politiker, die weder die Bodenhaftung noch den Bezug zu den Menschen verloren haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Hager
Sehr geehrte Frau Hager,
offenbar spielen Sie auf einen konkreten Fall an. Es wäre daher sinnvoll, wenn Sie sich von einem Gutachter einer Berufsgenossenschaft falsch behandelt fühlen, dass Sie einmal mit Ihren Unterlagen in meine Sprechstunde kommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 09131-8126534. Laut Auskunft der Bundesregierung werden 8,7 Prozent der Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaften von den Sozialgerichten ganz oder teilweise zugunsten von klagenden Versicherten abgeändert oder aufgehoben. Aber daraus kann man nicht pauschal sagen, dass alle Gutachter zur Parteilichkeit zugunsten des Unfallversicherungsträgers neigen.
Es gibt ja zudem das Recht, dass sich die Versicherten einen Gutachter auswählen können.
Aber dennoch wäre es vermutlich das sinnvollste, dass Sie mit Ihren
Unterlagen einmal in meinem Büro vorbeikommen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt