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Frage von Ali A. •

Frage an Renate Schmidt von Ali A. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Schmidt!
Sie plädieren für ein Wahlrecht ab Geburt. Andere Politiker forderten schon ein Wahlrecht für das "Kind" von Schwangeren.
Können Sie sich vorstellen, dass da dann viele die Lust am wählen verlieren würden?
Es kann nicht sein, dass jemand für sein Kind wählt. Weil niemand wissen kann, was sein Kind wirklich wählen würde, wenn es schon erwachsen wäre...
Ist das nicht eine Rückentwicklung der Demokratie, wenn das käme?
Mit freundlichen Grüßen
Ali Avci

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Avci,

es gibt keine stichhaltigen Gründe, jungen Menschen von Geburt an bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs in Deutschland das Wahlrecht vorzuenthalten.

Ihr Argument, dass Eltern nicht wissen können was die Kinder wählen wollen ist für mich kein Grund, dem Kind das Wahlrecht zu nehmen. Die Wahlausübung durch die Eltern wirft zwar einige praktische Fragen auf, die aber ohne weiteres zu lösen sind, so gibt es ja auch Lösungen wenn Eltern in Erziehungsfragen oder z.B. in der Wahl der Schule uneinig sind. Dies sind genauso lösbare Ausnahmefälle wie Uneinigkeit beim Ausüben des Wahlrechts.

Ich halte das Familienwahlrecht für eine geeignete Lösung, um den Problemen die der demographische Wandel für künftige Wahlen mit sich bringt zu lösen: Weil der Anteil älterer Menschen immer mehr zunimmt, gerät das politische Zahlenverhältnis aus dem Gleichgewicht, die Anliegen jüngerer Generationen werden aus dem politischen Handlungsfeld fast zwangsläufig verdrängt. Der Stimme von Familien mit Kindern bei Wahlen mehr Gewicht zu verleihen ist daher für mich ein wichtiger Schritt, um auch bei künftigen Wahlen ein ausgeglichenes Generationenverhältnis sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt