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Frage von Frank H. •

Frage an Renate Schmidt von Frank H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt!

Vielen Dank für Ihre mutige Anwort vom 07.05.08 zum gemeinsamen Sorgerecht! Hier schreiben Sie u.a.:

"...Das alleinige Sorgerecht der Mutter schwächt die Rechte des nichtehelichen Vaters auch beim Umgangsrecht, ein gemeinsames Sorgerecht stärkt sie.Ein gemeinsames Sorgerecht heißt auch eine gemeinsame Sorgepflicht und die kann meines Erachtens nur sinnvoll wahrgenommen werden, wenn sich die Elternteile und das Kind auch häufiger sehen. Umso mehr Kontakt das Kind zu seinem Vater hat, desto besser ist es meiner Ansicht nach. ..."

Soeben ist der Väterkongress in Karlsruhe zu Ende gegangen. Die Forderungen der Väter sind überfällig und mehr als gerechtfertigt. Es ist ein politischer und auch juristischer Skandal, dass nichteheliche Väter keinen gesetzlichen Anspruch auf die gemeinsame Sorge haben. Dies ist eine Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Dies scheint in Europa einmalig zu sein. Die Justitzministerinnen der SPD sind bzw. waren ja entweder nicht willens oder nicht fähig diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Umso erstaunlicher Ihre Antwort. Waren Sie auch auf dem Väterkongress?
Ich bin betroffener Vater. Ohne die Zustimmung der Mutter habe ich keine Chance das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Sie verweigert die gemeinsame Sorge willkürlich. Ich habe mir in keinster Weise etwas zu Schulden kommen lassen. Mein einziger Fehler ist, dass ich mein Kind liebe und in Deutschland lebe.
Der § 1626a BGB muss vom Tisch! Kinder haben ein Recht auf beide Eltern! Ohne gemeinsames Sorgerecht fehlt die Fürsorge eines Elternteils, dies bedeutet für das Kind eine inakzeptable Gefährdung, v.a. bei Vernachlässigung durch den betreuenden Elternteil.
Frau Schmidt, sind Sie für einen Rechtsanspruch nichtehelicher Väter auf gemeinsame Sorge bzw. für die gemeinsame Sorge ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Holzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holzer,

ich bin generell für die gemeinsame Sorge – unabhängig von der Art des Zusammenlebens der Eltern. Dies durchzusetzen ist aber schwierig, in einer großen Koalition noch schwieriger.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt